Ich habe das Thema geöffnet um das eigentliche Mitgliederthema Sauber zu halten.
Auch sollte das Wichtige Thema nicht per PN Kommuniziert werden. Dafür empfinde ich es als zu Wichtig.
Ich hoffe Inständig das die Anträge die Mehrheit bekommen. Da der Fanrat mir sehr am Herzen liegt.
Um auf deine Frage zurück zu kommen. Der Antrag wurde nach der Mitgliederversammlung Zeitnah geändert.
Beitrag von PhS
Auch sollte das Wichtige Thema nicht per PN Kommuniziert werden. Dafür empfinde ich es als zu Wichtig.
1966 schrieb:Ich habe nichts von Sympathie oder Feindbild geschrieben, meine Frage war schlicht: haltet ihr es für realistisch, dass im Moment dieser Antrag eine Mehrheit finden würde? Außerdem wollten die Ultras ihren Antrag noch einmal überarbeiten und dies ist auch dringend erforderlich, weil der Antrag in der ursprünglichen Form, in letzter Konsequenz nicht gänzlich schlüssig war.
Ich hoffe Inständig das die Anträge die Mehrheit bekommen. Da der Fanrat mir sehr am Herzen liegt.
Um auf deine Frage zurück zu kommen. Der Antrag wurde nach der Mitgliederversammlung Zeitnah geändert.
Beitrag von PhS
Zitat:PhS schrieb:
Wir bedanken uns für die Resonanz und haben nun die Beantwortung der Fragen vorgezogen. Noch einmal vorab: Bei dieser Mitgliederversammlung wird noch kein Fanrat gewählt! Dieses Organ wird lediglich erstmal in die Satzung eingeflechtet.
1. Können im Fanrat nur Mitglieder tätig sein?
Unbedingt! Es können nur Mitglieder des Vereins in den Fanrat gewählt werden und dieser Rat kann nur durch Mitglieder gewählt werden. Der Fanrat soll als offizielles Vereinsorgan agieren und sollte daher auch nur offiziell, sprich von Mitgliedern, gewählt werden. Engagierten Fans, welche noch nicht Mitglied sind, steht einer Beantragung selbiger nichts im Wege, da die Dauer einer Mitgliedschaft keine Bedeutung haben sollte, wenn man sich für Verein und Fans einsetzen möchte.
2. Wieso eine Listenwahl?
Erstmal grundsätzlich gesagt, haben wir diese Form des Wählens „Listenwahl“ genannt und danach erklärt, wie wir den Begriff meinen und umsetzen wollen. Wir haben uns das folgendermaßen gedacht: Es schließen sich Fans zusammen, die aktiv am Vereinsleben teilnehmen möchten um Interessen der Fans zu vertreten. Diese Fans sollten möglichst nicht alle aus einem Fanclub kommen, sondern verschiedenes Fanklientel ansprechen. Um zu verhindern, dass nur eine Fangruppierung das Zepter alleine in die Hand nimmt, wird das Ganze schließlich auch gewählt. Und die Listenwahl, also dass 5 Fans eine Liste erstellen und ihre Anliegen zusammentragen, erachten wir als Vorteilhaft, da die 5 Mann eine halbwegs einheitliche Linie fahren und der Fanrat so besser gegenüber dem Verein agieren kann. Wenn man nur 5 einzelne Kandidaten wählt, hat man leicht die Gefahr, dass man untereinander nicht auf einen Konsens kommt und somit handlungsunfähig wird. Den Personen auf den Listen steht es natürlich frei, sich dem Wahlpublikum vorzustellen.
3. Warum hat der Fanbeauftragte einen „sicheren“ Sitz?
Wir denken, es ist sinnvoll, dass der Fanbeauftragte einen Sitz hat, den er auf Grund seines Amtes (Interessen der Fans) wahrnimmt. Er hat außerdem eine gewisse Außenwirkung und wir können so besser auf die Organisation und Durchführung von Auswärtsfahrten und anderen Dingen, die der einzelne Fan nicht zu organisieren weiß, Einfluss nehmen. Diese Position ist unabhängig von D. Knieling und die Entscheidung, den Fanbeauftragten einzugliedern, hat hundertprozentig nichts mit der Person Knieling zu tun! Es soll noch einmal erwähnt werden, dass Herr Knieling sich langsam zurück zieht und Platz für einen offiziellen Fanbeauftragten des DFB machen wird. Dies scheint jedenfalls der eingeschlagene und gewünschte Weg des RWE-Vorstandes sein.
4. Was soll der Fanrat bestimmen/entscheiden?
Hier ist es uns wichtig zu erwähnen, dass der Fanrat keine Stimme im Vorstand besitzen soll und der Vorstand natürlich auch dem Fanrat nicht weisungsgebunden ist. Der Fanrat soll eher eine beratende Funktion bei Themen, wie zum Beispiel Satzungsänderungen, Traditionserhalt und Fanbelange (Ausschluss, Stadionverbote), einnehmen. Im Verein hat der Fanrat in jetziger Form somit keine Entscheidungsgewalt, aber die Interessen des Fanrates sind zu achten. Durch die gehobene Akzeptanz eines Fanzusammenschlusses und dessen Ratsmitglieder kann vor allem schneller auf fanrelevante Belange eingegangen und gefordert werden, was in früherer Zeit auch mal bis zu 2 Jahre dauerte.
5. Was „beschließt“ der Fanrat?
Der Fanrat beschließt, wie er agieren möchte und was er verändern möchte. Es sind also fanratinterne Beschlüsse. Somit soll verhindert werden, dass Einzelne im Fanrat ihre Interessen durchsetzen wollen. Alle Beschlüsse des Fanrates müssen auch publik gemacht werden.
6. Wie wäre es, wenn ein Stadionverbot verhängt wird? (praktisches Beispiel)
Der Betroffene kann den Fanrat ansprechen und die Berechtigung überprüfen lassen. Der Fanrat würde über ein persönliches Gespräch oder einer schriftlichen Stellungsnahme des Betroffenen herausfiltern, ob aus seiner Sicht eine Berechtigung für das Stadionverbot vorliegt. Dann ist die Begründung des Vereins einzuholen und gegebenenfalls auch eine Stellungnahme der Polizei. Nach Prüfung aller Ansichten sollte der Fanrat zu einer Entscheidung kommen, ob das Stadionverbot gerechtfertigt ist (auch in der Dauer). Wenn das Stadionverbot nach Ansicht des Fanrates nicht gerechtfertigt ist, kann er nun tätig werden, indem er mit dem Verein erstmal intern in Kontakt tritt und somit eine neue Regelung erwirkt. Wenn hier keine Aussicht auf Erfolg besteht, bleibt dann der öffentliche Weg, um somit Druck auf den Verein auszuüben. Bei der Entscheidung, ob das Stadionverbot gerechtfertigt ist, sollte keine persönliche Meinung eine Rolle spielen, sondern die Statuten des DFB oder des NOFV. Der öffentliche Weg muss notfalls beschritten werden, da Reaktionen des/der Vereins/Vereine erwiesener Maßen plötzlich recht schwerfällig werden können.
Weiterhin soll der Fanrat dafür sorgen, dass bei fallen gelassener Anzeige der Polizei auch baldmöglichst das Stadionverbot wieder aufgehoben wird, welches meist nur aufgrund eines Ermittlungsverfahrens überhaupt verhängt wird.
7. Wie lange sollen die Gewählten im Fanrat bleiben? Wie oft tagt der Fanrat?
Die Mitgliedschaft im Fanrat ist auf 3 Jahre befristet. Wie oft der Fanrat tagt obliegt dem Fanrat.
8. Wieso Änderung des Artikel 1 (Änderung sowieso nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung möglich)?
Uns ist bewusst, dass es ohnehin nur möglich ist, das Logo und die Farben des Vereins über die Mitgliederversammlung zu wählen. Jedoch war es uns wichtig, eine höhere Hürde für solche Bestrebungen einzuführen, da uns dieser Artikel sehr am Herzen liegt. Sollte in ferner Zukunft eine 50+1 – „Regel“ in Deutschland Einkehr gefunden haben und die Satzung durch eine Ausgliederung des Vereins in eine GmbH hinfällig wird, wird auch ein Fanrat (ich wiederhole: das designierte Sprachrohr der FANS) automatisch komplett wirkungslos.
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Beiliegend haben wir den betreffenden Artikel „Fanrat“.
Art. 17 –Fanrat
(1)
Der Fanrat besteht aus sechs Mitgliedern, welche nicht in einem offiziellen Fanclub organisiert, jedoch aber zwingend Vereinsmitglieder sein müssen. Die Mitgliedschaft im Fanrat und gleichzeitig in einem anderen Vereinsorgan schließt sich aus. Ein Platz im Fanrat steht dem Fanbeauftragten zur Verfügung. Sollte dieser seinen Platz ablehnen, so beleibt dieser unbesetzt. Ein späterer Einstieg des Fanbeauftragten ist jederzeit möglich.
(2)
Die Mitglieder des Fanrates werden in der Mitgliederversammlung per Listenwahl für drei Jahre gewählt. Jedes Vereinsmitglied, welches nicht in einem anderen Organ tätig ist, kann sich über eine Liste in den Fanrat wählen lassen. Die zur Wahl stehenden Listen müssen 1 Monat vor der Wahl dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates vorgelegt werden. Aus der Mitte der Mitglieder des Fanrates ist ein Vorsitzender zu wählen. Dabei unterliegt der Fanrat keinerlei Weisungen anderer Vereinsorgane.
(3)
Der Fanrat ist bei allen Vereinsangelegenheiten einzuschalten, die sich mit dem Art. 1 – 7, und Art. 19 befassen. Der Fanrat wacht über den Erhalt der Vereinstradition und wahrt Interessen der Fans des Vereins. Seine Interessen sind anzuhören und grundsätzlich zu achten.
Eine weitere Aufgabe des Fanrates ist die Anhörung Betroffener beim Erhalt von Sanktionen seitens des Vereins, beispielsweise bei Stadionverboten. Hierbei soll die Berechtigung geprüft werden.
(4)
Der Fanrat ist beschlussfähig, wenn mindestens vier der möglichen 6 Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse des Fanrates sind generell im Internet oder per Aushang öffentlich zu machen.
(5)
Der Fanrat kann von anderen Vereinsorganen angerufen werden oder aus eigenen Interessen tätig werden. Repräsentative Aufgaben des Fanrates nimmt lediglich der Vorsitzende oder der Fanbeauftragte wahr.
Punkt 4,5 und 6 soll noch einmal mit folgender fiktiven Frage detaillierter betrachtet werden: Wann wird der Fanrat aktiv und welche Ziele verfolgt er im Detail?
a) Schutz personenbezogener Daten
Tendenzen entgegenwirken, "Risikospiele" als Vorwand zu nehmen, bei Kartenverkäufen personenbezogene Daten aufzunehmen bzw. durch Mitgliederbevorzugung deren Daten nach Vorlage ihres Mitgliederausweises auf eine externe Liste zu notieren.
b) Einhaltung der Freiheit von Meinungsäußerung durch Spruchbänder und anderer "Sprachrohre"
Solange Spruchbänder allen Punkten der Stadionordnung und relevanten Paragraphen des Grundgesetzes genügen, ist die Meinungsfreiheit für Spruchbänder zu wahren (auch, wenn Kritik für Viele unliebsam ist)
c) Veranstaltungen: Eventabende/Filmabende/Fanklubturniere
Schirmherrschaft bei genannten Veranstaltungen und Angebot von Hilfe, wenn bestimmte Fangruppierungen selbiges initiieren. Somit soll die Fanlandschaft näher zusammen geführt und gefestigt werden.
d) Werbeflächen contra Zaunfahnen
Evtl erst später ein Thema bzw. nach dem Stadionum(/neu)bau wohl wichtig. Die Wünsche der vielen offiziellen und inoffiziellen Fanklubs, dass ihre Zaunfahne im Stadion Platz findet, sollen gewahrt und verteidigt werden.
e) Bewahrung der Ursprünglichkeit eines Fußballspiels
Stadionsprecher, Musikuntermalung und Animationen vor dem Spiel sollen in erträglichem Maß dem Publikum zugemutet werden. Auch soll darauf geachtet werden, Werbeansagen während des Spiels auf ein mögliches Minimum zu beschränken.
f) Infos von Fans für Fans auch auf der off. Homepage und im Stadionheft
Vom Fanrat beschlossene Sachen sollen zeitnah im Stadionheft, wie auch auf der offiziellen Internetseite für alle nachlesbar sein. Auch über einen eigenen Unterpunkt auf der offiziellen Seite kann diskutiert werden. Es soll somit durchgesetzt werden, dass ausnahmslos ALLE Anliegen den Fans, wie auch des Vereins, der Öffentlichkeit zugeführt werden können und unliebsame Kritiken nicht in der Versenkung verschwinden.
g)Wahrung des Rechts auf individuelle Anreise
Bei der Anreise zu Auswärtsspielen setzt sich der Fanrat dafür ein, jegliche individuelle Anreisemöglichkeiten zu nutzen. So soll verhindert werden, dass ein Sonderzugticketkauf in Verbindung mit der Eintrittskarte steht oder gar ein schleichender Sonderzugzwang etabliert werden soll.
h) Wahrung der Bereiche der Fans und Beachtung bei evtl. Neustrukturierungen des Stadions
Neues (altes) Stadion, neue Bereiche und neue Zuschauer. Um ein friedliches und respektvolles Nebeneinander zu gewähren, wird sich dafür eingesetzt, für die aktive Fanszene eigene Bereiche zur Entfaltung selbiger zu schaffen. Aber auch dem zahlungskräftigeren Fan/Zuschauer entsprechende Befriedigung seiner Fußballbedürfnisse zu ermöglichen.
i) Öffentliche Beschwerden bei Diffamierung der Fans durch Presseorgane und Verbandsverantwortliche
Das Entgegenwirken presseinitiierter Hetze und undifferenzierter "Beobachtungen" diverser Verbandsverantwortlicher ist öffentlich entgegen zu wirken. Dies schließt gebündelte Beschwerden bei den verursachenden Institutionen und die öffentliche Aufforderung zur Richtigstellung mit ein.