Also das Urteil ist doch eindeutig:
Außerdem wurde dem Verein die Auflage erteilt, dass seine Anhänger bis zur umbaubedingten Schließung der Blöcke 5 und 6 – längstens jedoch bis zum Ende der laufenden Saison 2015/2016 – in besagten beiden Blöcken keine Block- und Zaunfahnen sowie Banner verwenden dürfen.
Quelle: Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB)
Osternasen dürfen dort eben, wir nicht!
Außerdem wurde dem Verein die Auflage erteilt, dass seine Anhänger bis zur umbaubedingten Schließung der Blöcke 5 und 6 – längstens jedoch bis zum Ende der laufenden Saison 2015/2016 – in besagten beiden Blöcken keine Block- und Zaunfahnen sowie Banner verwenden dürfen.
Quelle: Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB)
Osternasen dürfen dort eben, wir nicht!