(20.02.2021, 14:46)makjoo schrieb: Wenn der Spieler aber Kenntnis davon hatte, dass nicht bzw. nur teilweise bezahlt wurde?
Also für mich liest sich das so, das der Spieler wahrscheinlich aus irgendeinem Grund mitbekommen hat, das ihm das vom Gehalt abgezogen wurde ( muss er ja eine Gehaltsabrechnung da haben oder wohl sogar mehrere) , aber eben nicht an die Krankenkasse als einziehende Stelle aller Sozialbeiträge abgeführt wurde.
Möglicherweise hat die Krankenkasse beim Spieler mal angefragt, ob er da was weiß. Und so kann das rausgekommen sein.
Letztlich trifft den Spieler aber hier auch bei Kenntniserlangung keine Verantwortlichkeit.
Das ist eigentlich in D recht klar geregelt, wer die Verantwortung für die Berechnung und Abführung der Sozialversicherung hat.
Das ist immer der betreffende Arbeitgeber.
(20.02.2021, 19:22)O.S. schrieb: "wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft" , ok wenn ihr die lächerlichen Geldstrafen als Strafe seht ? Ich nicht, solche Sätze oder so ähnlich stehen doch fast immer in den §§ drin und sind ein absolut zahnloser Tiger. Solange wie es dafür nicht Mindeststrafen MIT Knast gibt, wird das so bleiben, z.B. "wird mit Freiheiststrafe von mindestens 5 Monaten" und ggf. zusätzlich mit Geldstrafe bestraft.
Gruß O.S.
Ja sicher lassen Gesetze Spielraum.
Letztlich muss der Richter im Einzelfall abwägen aus allen bekannten Fakten, Umständen etc heraus. Ob es einmalig fahrlässig war oder vorsätzlich oder gar mit Betrugsabsicht oder der Betreffende auf dem Terrain bereits aufgefallen ist und wenn ja wie oft usw usf....
Wobei das in einem Fall eine schmerzhafte Geldstrafe sein kann, die hilft.
Bei anderen vielleicht nur noch der Knast das Bewusstsein erzeugt, das man ein Straftäter ist.
Ich bin mir nicht so sicher, ob bei jedem der rigorose Knast tasächlich das Mittel der Wahl ist und angebracht ist.