27.07.2011
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TA: Sponsel im Kampf um RWE-Torhütereinsatz: "Ich bleibe ich"
Trotz seiner Niederlage im Zweikampf um den Platz im Rot-Weiß-Tor will sich der 25-Jährige nicht verbiegen. Marco Alles sprach mit ihm über Enttäuschungen, respektvollen Umgang und seine Perspektive. Sie gehen in Ihr drittes Jahr als Ersatztorhüter bei Rot-Weiß. Tut Ihnen nicht allmählich der Hintern vom Sitzen weh? Natürlich hätte ich lieber im Tor gestanden und gespielt. Aber ich habe als Profi die Entscheidung des Trainers zu akzeptieren und mich genauso über unseren Sieg im Derby gefreut. Das ist ja alles andere als ein normales Spiel. Gerade darum - wie groß war Ihre Enttäuschung, erneut nur Ersatzmann zu sein? Wenn ich mich darüber nicht ärgern würde, wäre sicher irgendetwas verkehrt. . . Aber man darf sich mit Enttäuschungen nicht lange aufhalten. Die gibt es überall im Berufsleben. Damit muss jeder umgehen können. Trainer Stefan Emmerling sagte, seine Wahl sei auf Marcus Rickert gefallen, weil dieser im Gegensatz zu Ihnen in den Tests nicht gepatzt hat. Können Sie das nachvollziehen? Dann kann es sich nur um die eine Halbzeit gegen Braunschweig gehandelt haben. Wenn die tatsächlich den Ausschlag gegeben haben soll, ist das ziemlich hart. Aber der Fußball ist eben auch ein hartes Geschäft. Sie wirken gefasst, obwohl Sie die Nummer 1 werden wollten. Ich denke, dass ich vom Charakter her gefestigt genug bin, um mich davon nicht runterziehen zu lassen. Soll ich etwa zu Hause jetzt den Miesepeter spielen? Oder schlechte Stimmung in die Mannschaft bringen? Das passt nicht zu mir und würde ja auch niemandem etwas bringen. Sind Sie sauer auf den Trainer? Nein. Er muss das große Ganze im Blick haben und auch den Kopf hinhalten, wenn es nicht klappt. Ich halte auch nichts davon, andere für meine Situation verantwortlich zu machen. Ich muss eben weiter an mir arbeiten. Mit der Nummer zwei werde ich mich nie zufrieden geben. Müssten Sie mehr aus sich herausgehen? "Lautsprecher" sitzen selten auf der Bank. . . Diese Frage habe ich mir auch schon gestellt. Aber dann würde ich nicht mehr authentisch sein. Ich will mich jedoch nicht verbiegen. Ich bleibe ich - und bin überzeugt davon, dass dieser Weg langfristig Erfolg bringt. Verspüren Sie keine Motivationsprobleme? Definitiv nicht. Die hatte ich vorher nicht und spüre sie jetzt auch nicht. Zur professionellen Einstellung gehört es, täglich alles zu geben. Ich muss ja auch bereit sein, falls ich gebraucht werde. Zwischen Ihnen und Dirk Orlishausen ging es loyal zu. Wie ist das Verhältnis zu Rickert? Ich war mit "Orle" auch nicht jeden Tag Kaffeetrinken. Dafür ist die Konkurrenzsituation unter Torhütern einfach zu groß. Aber zu meiner Berufsauffassung gehört ein respektvoller Umgang mit dem anderen. Ich werde einem Kollegen immer die Hand geben und nie grußlos an ihm vorbeigehen. Ich will den Zweikampf sportlich entscheiden. Ihr Vertrag endet 2012. Werden Sie FC Rot-Weiß dann verlassen, sollte sich an Ihrer Situation nichts verbessern? Mir darüber Gedanken zu machen, ist viel zu früh. Ich weiß ja nicht mal, was nächste Woche ist. . . Ah, doch: Da wollen wir in Babelsberg die nächsten Punkte einfahren. Der Blick auf die Tabelle lässt uns sicher noch einen Tick selbstbewusster auftreten. Marco Alles / 27.07.11 / TA Quelle: http://www.thueringer-allgemeine.de =================================================================== TA: Steigerwaldstadion: Baufirma und Architekt haften für Lichtmast Für den vor zwölf Jahren im Steigerwaldstadion abgebrochenen Lichtmast haften Baufirma und Architekturbüro. Das Oberlandesgericht in Jena hat dazu vermutlich als letzte Instanz ein Urteil gefällt. Erfurt. Knapp zwölf Jahre hat es gedauert, bis Gerichte über die Entschädigungszahlung für einen abgebrochenen Flutlichtmasten entschieden haben. In der Nacht zum 1. Dezember 1999 knickte die Lichtkrone eines der vier gerade neu im Erfurter Steigerwaldstadion errichteten Beleuchtungstürme ab. Das Unglück geschah offenbar während eines Sturms. Die Stadt entging damals knapp einer Katastrophe, weil nur einen Tag später die Anlage beim Spiel Erfurt gegen Aue ihre Bewährungsprobe vor einer großen Zuschauerkulisse haben sollte. Seither währt der Streit um Schadenersatz. Die Stadt Erfurt ging damals mit rund einer Million Euro in Vorkasse, damit der heimische Fußballklub die Forderung des DFB, Spiele auch unter Flutlicht auszutragen, ab 2003 erfüllen konnte. Schnell war damals klar, dass der für den Mast verwendete Stahl ungeeignet gewesen sei. Hinzu kamen Planungsfehler. Ein aufwendiges Gutachten legte die Mängel offen. Das Amtsgericht Erfurt hatte knapp sechs Jahre später, im November 2005, das ausführende Bauunternehmen aus Wiesbaden zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Gegen diese Entscheidung legten die Firma aber auch die Stadt Erfurt Berufung ein. Die Berufung des Bauunternehmens blieb erfolglos. Vorigen Donnerstag entschied das Oberlandesgericht (OLG) Jena aber auch, dass das für die Planung zuständige Architekturbüro aus Weimar zum Schadenersatz verpflichtet ist. 191 400 Euro darf die Stadt von dem Architekturbüro gemeinsam mit dem Bauunternehmen einfordern. Zudem muss die Baufirma nach dem aktuellen Berufungsurteil noch weitere 301.407 Euro an die Stadt zahlen. Bis zur Entscheidung hat das Oberlandesgericht noch einmal umfangreich Beweise erhoben und mehrere Ergänzungen zu dem ursprünglich vorliegenden Gutachten angefordert, um zu klären, wer die unter den Schadenersatz fallenden "Mängelbeseitigungskosten" zu zahlen habe. "Wir sind froh über das Urteil", sagte Udo Götze, Leiter des Bereichs Oberbürgermeister im Erfurter Rathaus, gestern unserer Zeitung. "Jetzt haben wir das Recht, bei beiden Unternehmen Schadenersatz einfordern zu können", fügte er an. Das betroffene Weimarer Planungsbüro reagierte zurückhaltend auf das Urteil und die womöglich hohe Geldforderung. "Wir kennen die Entscheidung noch nicht", sagte ein Mitarbeiter. "Wir müssen uns erst einmal das Urteil genau ansehen", ergänzte er. Erfurt hofft nun, dass die Firma und die Planer für derartige Fälle versichert sind oder aber ausreichend Rücklagen gebildet haben, um die auf sie zukom-menden Schadenersatzforderungen bezahlen zu können. Das Berufungsurteil des OLG ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Zwar haben die Richter des 1. Zivilsenats die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ausgeschlossen. Die betroffenen Firmen könnten allerdings versuchen, dagegen Beschwerde einzulegen. Sollte die Entscheidung der Jenaer Richter bundesweit von Bedeutung sein, könnte sich der BGH doch des Falls annehmen. Das erscheint aus derzeitiger Sicht eher unwahrscheinlich. Kai Mudra / 27.07.11 / TA Quelle: http://www.thueringer-allgemeine.de ======================================================================= TA: Architekt haftet auch für abgeknickte Flutlichtanlage in Erfurt Nach Medieninformationen des Oberlandesgerichts haften das Bauunternehmen und der Architekt gegenüber der Stadt Erfurt für die missglückte Sanierung der Flutlichtanlage im Steigerwaldstadion im Jahr 1999. Noch vor der Bauabnahme knickte damals einer der neuen Lichtmäste über dem Seilanschluss ab und drohte abzustürzen. Bauunternehmen und Architekt haften für abgeknickte Flutlichtanlage Erfurt. Die Thüringer Landeshauptstadt hatte im Jahr 1999 die Flutlichtanlage des Steigerwaldstadions erneuern lassen. Noch vor der Abnahme der Bauleistungen knickte einer der neuen Lichtmäste in der Nacht vom 30.11. zum 01.12.1999 über dem Seilanschluss ab. Das abgebrochene 7,2 t schwere Teil des Mastes hing pendelnd herab und drohte abzustürzen. Aus Sicherheitsgründen wurden deshalb alle vier Masten demontiert. Hierfür und für die anschließende Neuplanung und Neuerrichtung der Flutlichtanlage musste die Stadt Erfurt mehr als 1 Mio Euro aufwenden. Diese sogenannten Mängelbeseitigungskosten waren Gegenstand eines Bauprozesses, der in der vergangenen Woche mit dem Berufungsurteil des Thüringer Oberlandesgerichts sein (vorläufiges) Ende fand. Die Landeshauptstadt hatte nach Abzug einbehaltenen Restwerklohns von rund 450.000 Euro einen Betrag von rund 570.000 Euro als Schadensersatz von dem Bauunternehmen und dem Architekten verlangt. Mit der Klage war sie in der ersten Instanz nur teilweise erfolgreich. Das Landgericht Erfurt verurteilte zunächst nur das Bauunternehmen zur Zahlung; und zwar in Höhe von 492.807,43 Euro. Die Klage gegen den Architekten wies es hingegen ab. Gegen das Urteil des Landgerichts haben das Bauunternehmen und die Stadt Erfurt Berufung eingelegt - das Bauunternehmern mit dem Ziel der Klageabweisung und (widerklagend) des Zuspruchs von rund 600.000 Euro Werklohn (einbehaltener Restwerklohn für die Ersterrichtung der Masten, daneben Demontagekosten und Werklohn für die Neuerrichtung). Ziel der Berufung der Landeshauptstadt war eine Verurteilung auch des Architekten. Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme (mehrere schriftliche und mündliche Ergänzungen des schon vom Landgericht eingeholten bautechnischen Sachverständigengutachtens) hat der 1. Zivilsenat des Thüringer Oberlandesgerichts am 21.07.2011 das Urteil des Landgerichts teilweise abgeändert. Während die Berufung des Bauunternehmens erfolglos blieb, hat der Senat der Berufung der Stadt Erfurt teilweise stattgegeben. In Höhe von 191.400 Euro kann die Landeshauptstadt nun auch den Architekten auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Er haftet als Gesamtschuldner in dieser Höhe gemeinsam mit dem Bauunternehmen. Bei den restlichen 301.407,43 Euro bleibt es hingegen bei der Alleinhaftung des Bauunternehmens. Zur Begründung hat der 1. Zivilsenat in seinem Urteil im Wesentlichen ausgeführt, an der Flutlichtanlage habe es sowohl durch Ausführungsfehler, als auch durch Planungsfehler verursachte Baumängel gegeben. Zwar sei der Lichtmast 1 deshalb (ab)gebrochen, weil das Bauunternehmen einen ungeeigneten (zu spröden) Stahl verwendet habe. Neben der Ausführungsleistung sei aber auch die Planungsleistung des Architekten mangelhaft gewe-sen; die (von ihm geplante) Konstruktion sei unterhalb der Seilabspannung - auf Sicht gesehen - nicht tragsicher gewesen und habe die Windbeanspruchung nur unzureichend berücksichtigt. Für den sowohl durch Ausführungs- als auch Planungsmängel entstandenen identischen Schaden seien Bauunternehmer und Architekt gemeinsam verantwortlich; für den darüber hinausgehenden Schaden oberhalb der Seilabspannung hafte das Bauunternehmen hingegen allein. Deshalb hätten das Bauunternehmen und der Architekt als Gesamtschuldner nur die Kosten zu ersetzen, die fiktiv allein für die Beseitigung der Planungsfehler am unteren Teil der Flutlichtmaste angefallen wären. Da hierfür die Masten hätten stehen bleiben können, beliefen sich die in die gesamtschuldnerische Haftung fallenden fiktiven Mängelbeseitigungskosten (nur) auf 191.400 Euro. Die vollständige Demontage und Sanierung der Anlage sei allein wegen des Ausführungsmangels erforderlich gewesen. Den größeren Anteil von 301.407,43 Euro der mit insgesamt 492.807,43 Euro festgestellten Mängelbeseitigungskosten habe das Bauunternehmen deshalb allein zu tragen. Das Urteil des 1. Zivilsenats ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat zwar die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Diese Entscheidung kann jedoch noch mit der sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen werden. 26.07.11 / tag Quelle: http://www.thueringer-allgemeine.de |
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