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01.12.2009
Freies Wort: Spitze wieder in Sichtweite

Passauer Neue Presse: Wackers stolze Heimserie reißt
TA: Das ewige Flutlicht

GEKNICKT: Peinlicher als eine Niederlage von Rot-Weiß. Am 1. Dezember 1999, zwei Tage vor der Premiere der neuen Stadionbeleuchtung, knickte eine Sturmböe eine der vier Lampenkronen ab. Zum Glück kam niemand zu körperlichem Schaden. Um den finanziellen wird seither jedoch ergebnislos mit Gutachtern und Gericht hart gerungen.

ERFURT. Erfurts Finanzdezernentin Karola Pablich ist Sorgen gewohnt. Sie hat sich damit abgefunden, von den 492 807,43 Euro Schadenersatz, die ihr das Landgericht Erfurt nebst Zinsen am 17. November 2005 zusprach, so schnell keinen Cent zu sehen zu bekommen. Denn das Geld liegt als Sicherheitsbürgschaft bei einer Bank. Hinterlegt vom damals Unterlegenen des Rechtsstreits für den Fall, dass das nächstinstanzliche Gericht im Falle der Berufung anders entscheiden würde. Es kam wie erwartet. Manfred Beling, der Inhaber der Wiesbadener Firma, die den Rechtsstreit verlor - ihr wurde fehlerhafter Stahl als alleiniger Grund für den Mastbruch vorgeworfen - musste das Geld bei der Bank deponieren, legte aber unverzüglich Rechtsmittel ein. Und kündigte an, sich notfalls bis zum Bundesgerichtshof durchzuklagen. Denn Beling war sich keiner Schuld bewusst. Zwar habe der Kohlenstoffgehalt in seinem Stahl - der ist für Härte und Dehnungsfähigkeit entscheidend - etwas über dem Grenzwert gelegen, aber immer noch im Sicherheitspuffer. Das sehe inzwischen das Oberlandesgericht in Jena, entgegen dem Landgericht Erfurt, auch so. Vielmehr liege die Schuld, so Beling, ganz klar bei dem Weimarer Projektierungsbüro ICW. Das habe so eine mickrige Statikberechnung abgeliefert, dass der Mast fast logisch abbrechen musste. "Es gibt kein Material der Welt, das diese blöde Statik ausgehalten hätte", ist der Unternehmer aus dem Hessischen überzeugt. Beling beruft sich auf die Aussage eines vom Gericht bestellten Gutachters, Prof. Udo Peil von der Universität Braunschweig, der erklärt hatte, ein Flutlichtmast müsse statisch für 50 bis 100 Jahre Standzeit berechnet werden. Der in Erfurt sei aber nur für 40 Tage berechnet worden. Später habe er diese Aussage zwar mehrfach nach oben korrigiert, sei aber 2007 bei einer mündlichen Verhandlung zu seinem ursprünglichen Wert zurückgekehrt. Für Beling genug Indizien, um weiter zu streiten. "Ich sehe der nächsten Verhandlung am 4. Februar in Jena ganz ruhig entgegen", gab er gegenüber TA zu Protokoll. Schiebt aber hinterher, dass er mit einer so genannten "quotalen Haftung" unter Umständen auch leben könnte. Jeder der beiden Parteien zahlt dann einen gewissen Anteil der Summe, die die Stadt vorschießen musste, um die Flutlichtanlage neu bauen zu lassen.Ruhig schaut man auch in dem Weimarer Projektierungsbüro auf den Fall. Schon aus dem Grund, weil eine Versicherung einspringt, falls man doch noch die Schuld an dem peinlichen Vorfall von vor zehn Jahren zugesprochen bekomme, wie ICW-Geschäftsführer Ralph Mellüh versichert. Für ihn sei ohnehin nur das erstinstanzliche Urteil maßgeblich, nachdem seine Firma als unschuldig an dem Technikdebakel fein heraus war. "Ganz klarer Materialfehler", sagt der Geschäftsführer des Ingenieurbüros. Dass Beling so einen Druck mache, liege nur daran, dass dessen Existenz am Ausgang des Falles hänge. "Unsere fehlerhaften Berechnungen führten jedenfalls nicht zum Einsturz, das steht fest", sagt Mellüh unbeeindruckt. Quotale Haftung? "Dazu kann ich überhaupt nichts sagen, dass regelt allein unsere Versicherung, die den Fall nun allein bearbeitet", hält er sich bedeckt. Und Karola Pablich? Sie lächelt versonnen, wenn das Thema angesprochen wird. Da ein abschließender Schuldspruch in den nächsten Jahren bei den verhärteten Fronten kaum zu erwarten ist, rechnet sie - wenn sie nicht gerade Haushaltslöcher stopfen muss - zuweilen die Zinsen aus, die sich inzwischen in der unfreiwilligen Sparbüchse ansammeln.

Erstellt 30.11.2009 Michael KELLER

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TLZ: Sebastian bei U15-Lehrgang

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erstellt am 30.11.2009
BILD: Rockenbach in Erfurt vor Abschied

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