(14.02.2024, 16:30)Flaschendeckel schrieb: Ich glaube hier werden grundsätzlich zwei Sachen vermischt:
- das zünden von irgendwelchen Knallern, Feuerwerkskörpern, Seenotfackeln etc. ist außerhalb von Silvester eine Owi, wie von Hitsch beschrieben. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer BAM Kennzeichnung.
Sobald durch die Benutzung andere Menschen in Gefahr gebracht werden oder gar verletzt werden und dies kann in einem gut besetzten Block sicher nicht ausgeschlossen werden, ist man aber schon wieder im Bereich des StGB.
Dazu kommt dann noch das Thema Blockfahne als Sichtschutz und Sturmhauben, da sind wir bei Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Ist aber wieder ein anderes Thema und brauch ich dir sicher nicht erklären.