10.08.2022, 15:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.08.2022, 15:59 von Nordthüringer.)
(10.08.2022, 15:24)ronry schrieb: Weil der FC RWE dort Veranstaltungen gegen Entgelt (Eintritt) durchführt ( was dann von der kostenfreien Nutzung ausgeschlossen ist) bzw der professionelle Sport generell von der Regelung ausgeschlossen ist.
Man müsste halt alles bis zum Ende lesen, was ich da vom LSB verlinkt habe.
Steht recht eindeutig in der umfangreichen Darlegung drin.
Welcher Amateurverein nutzt denn bitte zu welchem Zweck das SWS und muss dafür zahlen und warum?
Genau:
"In den Umfang der unentgeltlichen Nutzung fallen nicht Feste, Feiern oder ähnliche gesellige Veranstaltungen, auch nicht die Nutzung von Räumen der Sportanlage der Vereine für Verwaltungszwecke, z.B. das Vereinsbüro, auch nicht für Sitzungen oder Versammlungen, ebenso nicht für Werbemaßnahmen. Angebote der Vereine, bei deren Teilnahmen separate, über den ordentlichen Mitgliedsbeitrag hinausgehende Teilnahmeentgelte oder -gebühren erhoben werden, fallen nicht unter die Unentgeltlichkeit, ebenso auch nicht Angebote, die über einen Krankenversicherungsträger abgerechnet werden, insbesondere Reha- und Gesundheitskurse.
§ 15 Absatz 2 Satz 2 Thüringer Sportfördergesetz besagt: Eine unentgeltliche Nutzung der Sport- und Spielanlagen wird grundsätzlich nicht gewährt für den Wettkampfbetrieb, soweit Eintrittsgelder erhoben werden, für gewerbliche Veranstaltungen, für den kommerziellen Sport. "