02.06.2021, 10:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.06.2021, 10:44 von RWE1966.)
Durch die neue Thüringer Verordnung, die heute in Kraft tritt, ist gemäß §35 Absatz 4 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO der Trainingsbetrieb ab sofort wieder möglich.