Naja, hat schon mal jemand darüber nachgedacht, dass man diese E-Mail als "Antrag" sehen könnte, der form- und fristgerecht einzugehen hat - sprich: schriftlich?
Die Frage wäre dann auch, ob ein gewöhnliches Mitglied überhaupt antragsberechtigt ist und ob eine Petition überhaupt eine belastbare Basis ist, auf die man einen solchen Antrag begründen kann.
Die Frage wäre dann auch, ob ein gewöhnliches Mitglied überhaupt antragsberechtigt ist und ob eine Petition überhaupt eine belastbare Basis ist, auf die man einen solchen Antrag begründen kann.