Also im Landespokal Thüringen gelten lt. Durchführungsbestätigungen zum Pokalspielbetrieb bereits seit mehreren Jahren folgende Regelungen :
- Der Heimverein muss von den Bruttoeinnahmen an Eintrittsgeldern zuerst das Schirigespann bezahlen sowie die fällige Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
- Wurden Sicherheitsauflagen gestellt an den Heimverein, darf er diese anhand der Belege von den Bruttoeinnahmen als nächstes abziehen als eigene Kosten.
- Die dann noch verbleibenden Bruttoeinnahmen aus Eintrittsgeld werden im Verhältnis 60% Heimverein und 40% Gastverein aufgeteilt.
Der Gastverein hat grundsätzlich für seine Kosten ( zb Reisekosten wie Bus, Benzin etc) selbst aufzukommen.
Erlöse aus dem Catering verbleiben selbstverständlich beim Heimverein.
Am gestrigen Beispiel HIG - bei ca 1.000 zahlenden Zuschauern sind geschätzt 6.500-7.000 € Eintritt zusammen gekommen. Schiri und MwSt machen ca 1.500 € Abzüge aus. Ob es da gestern Sicherheitsauflagen gab,entzieht sich meiner Kenntnis. Ich gehe jedoch mal davon aus. Ist wahrscheinlich noch ein Tausender weg. Am Ende stehen dann wahrscheinlich ca 4500 - 5.000 € zur Aufteilung zwischen beiden Vereinen.
Beim Finale gilt finanziell Folgendes :
Quelle: Duchführunsbestimmungen Landespokal Thüringen
Ich gehe mal davon aus, das bei den letzten beiden Landespokalendspielen auf Grund der geringen Zuschauerzahlen und der Miete der Arena eher kein überschuß erzielt wurde.
Für den Landespokalsieger gelten bezüglich der Teilnahmegelder an der I.Hauptrunde des DFB-Pokals aktuell ( aber in der Art schon seit vielen Jahren ) folgende Bestimmungen :
Quelle: ebenfalls TFV Durchführungsbestimmungen
- Der Heimverein muss von den Bruttoeinnahmen an Eintrittsgeldern zuerst das Schirigespann bezahlen sowie die fällige Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
- Wurden Sicherheitsauflagen gestellt an den Heimverein, darf er diese anhand der Belege von den Bruttoeinnahmen als nächstes abziehen als eigene Kosten.
- Die dann noch verbleibenden Bruttoeinnahmen aus Eintrittsgeld werden im Verhältnis 60% Heimverein und 40% Gastverein aufgeteilt.
Der Gastverein hat grundsätzlich für seine Kosten ( zb Reisekosten wie Bus, Benzin etc) selbst aufzukommen.
Erlöse aus dem Catering verbleiben selbstverständlich beim Heimverein.
Am gestrigen Beispiel HIG - bei ca 1.000 zahlenden Zuschauern sind geschätzt 6.500-7.000 € Eintritt zusammen gekommen. Schiri und MwSt machen ca 1.500 € Abzüge aus. Ob es da gestern Sicherheitsauflagen gab,entzieht sich meiner Kenntnis. Ich gehe jedoch mal davon aus. Ist wahrscheinlich noch ein Tausender weg. Am Ende stehen dann wahrscheinlich ca 4500 - 5.000 € zur Aufteilung zwischen beiden Vereinen.
Beim Finale gilt finanziell Folgendes :
Zitat:5.) Beim Finale um den Landespokal der Männer gelten folgende Regelungen:
An den Einnahmen (abzüglich Steuern, Vertriebskosten, Kosten für Einbeziehung des Nahverkehrs etc.), die durch die Veräußerung von Zuschauerkarten erzielt wurden, kann der TFV die am Pokalendspiel beteiligten Mannschaften
angemessen beteiligen, soweit ein positiver Saldo gegenüber den Ausgaben für das Pokalendspiel anfällt.
Eine Beteiligung am Überschuss soll 20 Prozent je Mannschaft nicht überschreiten. Soweit keine Beteiligung erfolgt, haben die am Pokalendspiel beteiligten Mannschaften Anspruch auf den Ersatz ihrer tatsächlichen nachgewiesenen Reisekosten.
Quelle: Duchführunsbestimmungen Landespokal Thüringen
Ich gehe mal davon aus, das bei den letzten beiden Landespokalendspielen auf Grund der geringen Zuschauerzahlen und der Miete der Arena eher kein überschuß erzielt wurde.
Für den Landespokalsieger gelten bezüglich der Teilnahmegelder an der I.Hauptrunde des DFB-Pokals aktuell ( aber in der Art schon seit vielen Jahren ) folgende Bestimmungen :
Zitat:Der Pokalsieger 2019/2020 des TFV und somit Teilnehmer an der 1. Hauptrunde des DFB-Pokal hat von seinem garantierten Vermarktungserlösen einen Betrag von 44.000 € an den TFV zur Ausschüttung an die nachfolgend genannten
Mannschaften im Pokalwettbewerb des TFV abzutreten.
Die Vereine, welche das Viertelfinale erreichen, haben die Abtretungserklärung bis zum 31.10.2019 beim TFV einzureichen. Die Nichtvorlage der Abtretungserklärung führt zum Ausschluss aus dem Pokalwettbewerb und zum Nachrücken der im Achtelfinale
unterlegenen Mannschaft, wenn die Abtretungserklärung vorgelegt wird.
Der Solidartopf wird wie folgt aufgeteilt, die Minderdeckung wird durch den TFV übernommen:
16 ausscheidende Verlierer der 2. Hauptrunde je 750,00 €
8 ausscheidende Achtelfinalisten je 1.500,00 €
4 ausscheidende Viertelfinalisten je 2.000,00 €
2 ausscheidende Halbfinalisten je 3.000,00 €
unterlegener Finalist 10.000,00 €
Bei den aufgeführten Beträgen handelt es sich um Bruttobeträge. Die Auszahlung erfolgt im 2. Halbjahr 2020, nach ordnungsgemäßer Rechnungslegung durch die Landespokalteilnehmer an den TFV. Die Vereine werden dazu durch
den TFV zu Regelungen der Auszahlung informiert.
Quelle: ebenfalls TFV Durchführungsbestimmungen