02.08.2019, 11:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.08.2019, 11:31 von Nummer13.)
Für mich stellt sich die Frage, wie ein IV eine Tochtergesellschaft ausgliedern kann, ohne entsprechende Kapitalströme von der Tochtergesellscchaft zum Mutterverein sicherzustellen. Man gliedert aus und sagt, alle Vermarktungs-, Spieltags-, Merchandisingeinnahmen, etc. bleiben in der Tochergesellschaft und der Vererin soll mal zusehen, wie er sich finanziert. Der hat ja ein paar Mitgliedsbeiträge. Interessantes Vorgehen.
Der MDR hat aus dem Ligastatut zitiert. Wenn das so umgesetzt wird, braucht Hr. Simon schnell einen neuen Verein.
Zitat:
Statut 3. Liga - III. Regelungen für Tochtergesellschaften § 10 Rückfall, Verlust und Rückübertragung des Antragsrechts
3. Mit Auflösung oder Verlust der Rechtsfähigkeit des Muttervereins verliert die Tochtergesellschaft ihr Antragsrecht für eine Zulassung für die folgende Spielzeit. Eine bereits erteilte Zulassung erlischt mit dem Ablauf des Spieljahres, für das sie erteilt worden ist. Eine neue Zulassung wird nicht erteilt.
Quelle: Gehen beim Chemnitzer FC e.V. die Lichter aus? | MDR.DE - Dem Chemnitzer FC droht die Liquidation. Laut Insolvenzverwalter Klaus Siemon kann der Ve...
Der MDR hat aus dem Ligastatut zitiert. Wenn das so umgesetzt wird, braucht Hr. Simon schnell einen neuen Verein.
Zitat:
Statut 3. Liga - III. Regelungen für Tochtergesellschaften § 10 Rückfall, Verlust und Rückübertragung des Antragsrechts
3. Mit Auflösung oder Verlust der Rechtsfähigkeit des Muttervereins verliert die Tochtergesellschaft ihr Antragsrecht für eine Zulassung für die folgende Spielzeit. Eine bereits erteilte Zulassung erlischt mit dem Ablauf des Spieljahres, für das sie erteilt worden ist. Eine neue Zulassung wird nicht erteilt.
Quelle: Gehen beim Chemnitzer FC e.V. die Lichter aus? | MDR.DE - Dem Chemnitzer FC droht die Liquidation. Laut Insolvenzverwalter Klaus Siemon kann der Ve...