@psychotron - das kann ich jetzt nicht mit Bestimmtheit sagen, ob das verboten wäre.
Das hieße ja, das man dann in Gesprächen Gläubigern in etwa eine Zahl nennen müsste oder einen gewissen Rahmen.
Der Werdegang eines Insoverfahrens dürfte dem entgegenstehen. Da ja nach Eröffnung die Gläubiger bis zu einem Termin Forderungen anmelden müssen und dann die Gläubigerversammlung dem Vergleichsangebot des Insoverwalters ( sprich mögliche Gläubigerquote) zustimmen muss. Und die Quote für alle Gläubiger gelten muss.
Da ist nur die Hoffnung, das die Maßnahmen im Hintergrund durch Insoverwalter etc soweit wirken, das man von einem erfolgreichen Planinsolvenzverfahren ausgehen kann.
Gibt ja noch mehr. Wegen der Zulassung. Ein Etatrahmen muss ja langsam jetzt schon her für den Kader. Und auch für andere Sachen. Der Stadtrat wird die nächsten Tage irgendwann eine Sitzung haben, wo es um einen neuen Mietvertrag für RWE in Liga 4 geht. Dem NOFV muss ja eine Spielstätte benannt werden.
Das hieße ja, das man dann in Gesprächen Gläubigern in etwa eine Zahl nennen müsste oder einen gewissen Rahmen.
Der Werdegang eines Insoverfahrens dürfte dem entgegenstehen. Da ja nach Eröffnung die Gläubiger bis zu einem Termin Forderungen anmelden müssen und dann die Gläubigerversammlung dem Vergleichsangebot des Insoverwalters ( sprich mögliche Gläubigerquote) zustimmen muss. Und die Quote für alle Gläubiger gelten muss.
Da ist nur die Hoffnung, das die Maßnahmen im Hintergrund durch Insoverwalter etc soweit wirken, das man von einem erfolgreichen Planinsolvenzverfahren ausgehen kann.
Gibt ja noch mehr. Wegen der Zulassung. Ein Etatrahmen muss ja langsam jetzt schon her für den Kader. Und auch für andere Sachen. Der Stadtrat wird die nächsten Tage irgendwann eine Sitzung haben, wo es um einen neuen Mietvertrag für RWE in Liga 4 geht. Dem NOFV muss ja eine Spielstätte benannt werden.