(02.10.2017, 15:57)MichaelB schrieb: Wenn der Sänger nicht ermittelbar ist werde ich wohl der Ansprechpartner sein. Das wäre ich auch, wenn einer die Ruhe der Nachbarn stört. Und das ist nun mal kein Unsinn. Wenn Du Dir etwas kaufst ist auch der Verkäufer bei Problemen Dein Ansprechpartner, nicht der Hersteller.
Ich weiß nicht was du für ein Rechtsverständnois hast, aber du wirst im zivilen Leben unter normalen Umständen NIEMALS für eine Tat eines Dritten haftbar gemacht werden können!
Es ist richtig; für die Ruhestörung wirst du als event. Veranstalter unter gewissen Umständen mit (!!) haftbar gemacht, aber für z.B. ein Ordnungsvergehen, Landfriedensbruch etc. greift das Recht immer nach den Täter!
Und ist der nicht ermittelbar - dann verläuft die Ermittlung eben im Sand!
Das ist sogar bei Mord und Totschlag so - oder glaubst du wirklich, wenn z.B. auf einer von dir veranstalteten Party einer erschlagen wird und der Täter nicht festsstellbar ist, wirst du als Veranstalter verknackt?!
Nicht dein ernst, oder?!