@stone
Eine Frage für Winkeladvokaten. Die Beurteilung würde möglicherweise, wie so oft bei unserer famosen Rechtsprechung, davon abhängen, welches Gericht gerade für die Klage zuständig ist. Da die Intension als Beleidigung in unserem Fall aber eindeutig ist, wird der ermittelnde DFB eine Strafe aussprechen. Und man wäre gut beraten, das nicht mit Spitzfindigkeiten in Zweifel zu ziehen, es sei denn, man will sich bis auf die Knochen blamieren.
Eine Frage für Winkeladvokaten. Die Beurteilung würde möglicherweise, wie so oft bei unserer famosen Rechtsprechung, davon abhängen, welches Gericht gerade für die Klage zuständig ist. Da die Intension als Beleidigung in unserem Fall aber eindeutig ist, wird der ermittelnde DFB eine Strafe aussprechen. Und man wäre gut beraten, das nicht mit Spitzfindigkeiten in Zweifel zu ziehen, es sei denn, man will sich bis auf die Knochen blamieren.