(03.12.2016, 13:13)Ritter schrieb: Du hast immer noch nicht eine deiner Behauptungen bewiesen.Du aber auch nicht

(03.12.2016, 13:23)Papa schrieb: Urheberrechte entstehen dann, wenn das Logo entsteht und liegen automatisch bei dem, der das Logo erstellt hat. Es ist also falsch, wenn Du behauptest, dass die Rechte am Logo nirgends lagen. Diesen Fall gibt es nicht. Es sei denn die Logos von RWE sind mal vom Himmel gefallen. Und daran glaube ich nicht.
Hier muß man aber zwischen verschiedenen Rechten unterscheiden. Richtig ist, daß das Urheberrecht automatisch beim Ersteller des Werks liegt. Das Urheberrecht ist auch niemals übertragbar. Aus dem Urheberrecht ergeben sich Verwertungsrechte, die zunächst auch bei beim Ersteller liegen, im Unterschied zum Urheberrecht aber übertragen werden können. Die Frage ist erstmal, ob das Logo überhaupt durch das Urheberrecht abgedeckt ist. Das war zumindest früher bei solchen Grafiken nicht zwangsläufig so, weil das Werk eine gewisse Schöpfungshöhe haben muß bzw. mußte. Außerdem erstreckt sich das Urheberrecht soweit ich weiß dann auch nur auf das konkrete originale Design des Logos. D.h. Variationen oder Modernisierungen wären davon nicht mehr abgedeckt. Das Markenrecht ist da wesentlich breiter und erfaßt auch alles was so ähnlich ist und zu Verwechslungen führen kann.
Bei Igel geht es um Markenrechte für die gewerbliche Nutzung, die beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen werden. Die müssen aber auch nicht zwangsläufig eingetragen sein, sondern können sich auch durch Benutzung ergeben. Eintragung ist natürlich rechtssicherer. Genauso verfallen sie aber auch bei Nichtbenutzung nach einer Weile. Wenn man davon ausgeht, daß der Verein das Logo zumindest seit der Wende nicht mehr geführt und genutzt hat, wären die Markenrechte wohl tatsächlich irgendwann verfallen. Wobei mir auch nicht ganz klar ist, wo z.b. das Verwertungsrecht aufhört und das Markenrecht anfängt, oder ob man sich gegen den Willen des Urhebers/Verwerters Markenrechte sichern darf. In jeden fall müßte der Urheber aber wohl Einspruch erheben beim DPMA, um das zu verhindern. Allerdings ist zu vermuten, daß es da auch Fristen gibt, die u.U. heute auch lange abgelaufen sind. Auch keine Ahnung wie die Rechtssituation zu Ostzeiten war bzw. dann in den Westen übernommen wurde...
Evtl. könnte der Verein das Logo sogar trotzdem führen, solange er nicht die eingetragenen Nutzungsklassen der Marke berührt. D.h. er dürfte mit Sicherheit keine Fanartikel verkaufen.
PS: ich erhebe keinen Anspruch auf vollständige Korrektheit
