Nee, steht da nicht. Anscheinend kursieren 2 Versionen davon. Bei der hier abgewiesenen fehlt das.
Die Darstellung einer Entführung und Bedrohung sowie Körperverletzung und folterähnlicher Methoden ( zb sogenanntes "Waterboarding") sind auch sicher eher keine "künstlerischen Stilmittel "....
Im realen Leben gehst Du dafür in den Knast.
Die Darstellung einer Entführung und Bedrohung sowie Körperverletzung und folterähnlicher Methoden ( zb sogenanntes "Waterboarding") sind auch sicher eher keine "künstlerischen Stilmittel "....
Im realen Leben gehst Du dafür in den Knast.