Die Abstimmung am 05.11.2014 kann natürlich schief gehen, aber man muss wissen, dass hier nur über die Vergabe des Auftrags abgestimmt wird und nicht noch einmal inhaltlich geändert werden kann. Der Stadtrat hat ja die Ausschreibung mit den darin enthaltenen Inhalten beschlossen. Rechtlich braucht man jetzt schon gute Gründe, um die Auftragsvergabe noch umzustoßen, denn man kann eine Ausschreibung nicht so einfach aufheben. Die dafür einschlägigen Gründe (deutliche Verteuerung im Vergleich zur Kostenschätzung, keine der Ausschreibung entsprechenden Angebote eingegangen etc.) kann ich hier nicht erkennen. Wenn man den Auftrag dann einfach nicht vergibt, weil jetzt ein andere politischer Wind weht, dann hat man mit Sicherheit Schadensersatzklagen am Hals.
Die Hürde, die Vergabe des Auftrags nicht zu beschließen ist also schon recht hoch.
Die Hürde, die Vergabe des Auftrags nicht zu beschließen ist also schon recht hoch.