(12.02.2014, 15:43)dawnofbattle schrieb: Wieso kriegt ein Bauarbeiter Mindestlohn?
Weil es im April 2013 von den Tarifparteien so festgelegt wurde. Bis 2017 stufenweise Anhebung. Siehe unten.
Zum 01.01.2014 ist ein neuer, allgemeinverbindlicher Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne (TV Mindestlohn) in Kraft getreten. Grundsätzlich gilt der TV Mindestlohn für alle gewerblichen Arbeitnehmer in Betrieben, die von den Bautarifverträgen (betrieblicher Geltungsbereich des BRTV) erfasst werden.
Mindestlöhne seit 01.01.2014
Vom 01.01.2014 an gelten im Baugewerbe die folgenden tariflichen Mindestlöhne:
TL BZ GTL
a) im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, ausgenommen die Gebiete der Länder Berlin, Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
- Lohngruppe 1
- Lohngruppe 2
10,48
13,17 0,62
0,78 11,10
13,95
b) im Gebiet des Landes Berlin
- Lohngruppe 1
- Lohngruppe 2
10,48
13,03 0,62
0,77 11,10
13,80
c) im Gebiet der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
- Lohngruppe 1 9,92 0,58 10,50
Alle Beträge sind in EUR angegeben.
TL = Tarifstundenlohn
BZ = Bauzuschlag
GTL = Gesamttarifstundenlohn