(13.06.2010, 13:09)Sondershäuser schrieb: Wohl erst, wenn ein offizielles Verfahren gegen die betroffenen Spieler eingeleitet wurde, könnten deren Anwälte via Staatsanwaltschaft Einsicht in die Unterlagen bzw. "Beweise" einfordern, soweit ich weiß. Der Verein wohl nur, wenn es gegen ihn Ermittlungen geben würde bzw. wenn er selbst gegen die Spieler gerichtlich vorgehen würde, weil ihm durch Manipulationen Schaden entstanden ist.
So sehe ich das auch. Der Verein kann aus meiner Sicht nur gegen die Spieler vorgehen - natürlich nur dann, wenn sie nachweislich manipuliert haben.
Entscheidend für evtl. Regressforderungen dürfte der Inhalt des Arbeitsvertrages sein, in dem ja solche Dinge geregelt oder eben auch nicht geregelt sind.
Zitat:Der MDR müsste seine "Beweise" gegenüber der Staatsanwaltschaft bzw. dem Anwalt des RWE auf den Tisch legen, falls der Verein wegen Verleumdung bzw. Rufschädigung klagt, falls er selbst Vorwürfe an die Backe geknallt bekommt. Ansonsten ist das weitere Vorgehen erst mal Sache der betroffenen Spieler.
Gegenüber dem MDR dürfte sich ein evtl. Verfahren wegen Rufschädigung sicher ganz schwierig gestalten, weil der Umstand der Rufschädigung und die daraus resultierenden Nachteile (zum Beispiel Sponsoren verloren usw.) nachgewiesen werden müßten. Kann ich mir nicht vorstellen, daß so etwas geht.... . Aber eine einstweilige Verfügung, daß der MDR das nicht mehr in der Öffentlichkeit behaupten darf, wäre möglich. Ob das aber dem allgemeinen Klima zwischen medien und Verein gut tun würde ?????