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03.11.2021, 22:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.11.2021, 22:43 von ronry.)
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04.11.2021, 16:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.11.2021, 16:18 von Papa.)
(03.11.2021, 22:17)ronry schrieb: Und morgen ist ein eminent wichtiger Tag für die Vereine beim Bundesgerichtshof :
Fußball: Carl Zeiss Jena will Gerechtigkeit - Kippt der BGH die Kollektivstrafen des DFB? | MDR.DE - Der Bundesgerichtshof befasst sich am Donnerst...
Es bleibt alles so, wie es ist.
Urteil
Ich bin kein ausgewiesener Freund von Pyro - finde das einfach nur ätzend und gesundheitsgefährdent, wenn man da mittendrin steht.
Dennoch halte ich das Urteil vor allem in seiner Begründung für falsch.
"es wäre keine Strafe, sondern eine präventive Maßnahme"
Es war von vornherein klar, dass es ganz schwer werden würde, weil die Verbandsautonomität in der Verfassung verankert ist.
Aber so eine Begründung ist ja wirklich k****
Am Ende wird es nur eine Veränderung geben, wenn sich mal viele Vereine zusammenschließen und gemeinsam im Verband gegen diesen Punkt in der Rechts-und Verfahrensordnung des DFB (oder wo auch immer das geregelt ist) vorgehen, wenn es sein muss mit Spielboykott
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Wahnsinn. Und so eine Begründung kommt vom Bundesgerichtshof. Ich kann hier keinen mehr ernst nehmen. Als Verein würde ich präventiv keinen Cent bezahlen und wenn es das Ende wäre.
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Dass ist als würde ein Polizeirevier bestraft weil es Verbrecher gibt.
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(04.11.2021, 19:47)rwe57 schrieb: Dass ist als würde ein Polizeirevier bestraft weil es Verbrecher gibt.
Laut Urteilsverkündung handelt es sich ja garnicht um eine Strafe, sondern um eine präventive Maßnahme.
Wenn es nämlich eine Strafe wäre, würde es anders aussehen wahrscheinlich.
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Die Urteilsbegründung ist kompletter Hohn. Und die Vereine ab 3. Liga abwärts dürfen weiter bluten. Die trifft die "Präventivzahlung" nämlich meist sehr hart. Die Clubs in Liga 1 und 2 zahlen es halt, tut denen ja nicht so weh.
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04.11.2021, 21:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.11.2021, 21:31 von Papa.)
Was auch seltsam ist...lt.Urteilsbegründung sind diese Präventivmaßnahmen dafür gedacht den Verein dazu zu motivieren mehr in Sicherheit und präventive Maßnahmen bei Fußballspielen zu investieren.
Es werden ja auch Geldstrafen bei Pyroaktionen bei Auswärtsspielen ausgesprochen. Welche Möglichkeiten hat ein Verein diesbezüglich im Vorfeld eines Auswärtsspieles präventiv zu verhindern dass im fremden Stadion Pyrotechnik in den AuswärtsBlock gelangt ?
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04.11.2021, 21:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.11.2021, 21:41 von ronry.)
Übrigens - zwar nicht der BGH, aber das DFB-Sportgericht.
Noch so ein komplett daneben liegendes Urteil.
Der Gladbacher Thuram wird für absolut offensichtliches Anspucken des Gegenspielers 5 Spiele gesperrt.
Der Auer Fandrich - wo man nicht im Ansatz in der Szene ein Spucken gegen den Schiriassistent sieht, sondern nur, das Fandrich mit dem diskutiert ( ich vermute mal - feuchte Aussprache) - bekommt 7 Monate !!!! Sperre.
Und der komplette Hohn ist die Urteilsbegründung wegen seiner bisher untadeligen sportlichen Vita ohne bisherige Vorkommnisse.
Die haben beim DFB mMn auf vielen Ebenen jeden Bezug zur Realität verloren.
Sieben Monate Sperre für Erzgebirge Aues Clemens Fandrich - Der Deutsche Fußball-Bund hat Clemens Fandrich von Erzgebirge Aue mit einer siebenmonat...
In dem Zusammenhang von Aue ist auch der Artikel interessant. Immer wieder Ärger mit denselben beiden Schiris, wenn die bei Aue angesetzt werden :
2. Bundesliga: Aue-Teamchef Hensel trotz Sieg frustriert - "Das ist grenzwertig" | MDR.DE - Im Erzgebirge haben sich die Wogen nach dem S...
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(04.11.2021, 21:30)Papa schrieb: Was auch seltsam ist...lt.Urteilsbegründung sind diese Präventivmaßnahmen dafür gedacht den Verein dazu zu motivieren mehr in Sicherheit und präventive Maßnahmen bei Fußballspielen zu investieren.
Der Witz ist ja, dass sie halt dann die Vereine verpflichten müssten Betrag X für präventive MAßnahmen auszugeben, statt sich das Geld in die Taschen zu hauen und für sonstwas auszugeben. Viele unterklassige Vereine haben doch auch wegen der immensen Summen kein Geld, welches Sie in Fanprojekte etc. investieren können.
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Das BGH Urteil ist völlig schräg und unlogisch! Kein normaler Mensch käme auf die Idee, dass das keine „Strafe“ wäre.
„wonach es bei den von der Verbandsgerichtsbarkeit verhängten Geldstrafen nicht um strafähnliche Sanktionen für in der Vergangenheit liegendes Fehlverhalten von Anhängern,..“ .. äh, gibt es auch nur einen Fall wo kein „in der Vergangenheit liegendes Fehlverhalten von Anhängern“ vorlag?? Präventivmaßnahmen könnte man ja sonst auch einfach mal so raushauen. Jede Woche bekommt ein von Maren Giltzer ausgewählter Verein eine Rechnung, so rein präventiv…
Oder unsere SWS Abschiedsfeier.. beaufsichtigt, genehmigt, nach dem Spiel und alles.. was genau sollte da jetzt präventiert werden?? Oder verteilt der DFB jetzt vorsorglich auch Rechnungen zu Silvester, rein präventiv?
Respekt für die Ratten, dass sie das bis jetzt durchgezogen haben! Wir sind ja bei dem offensichtlichen Unsinn (Abschiedsfeier) leider eingeknickt. Eigentlich müßten allen Vereine sich jetzt zusammen tun und die unterstützen, mit den besten Anwälten bis zum EuGH… Das ist doch völlig gaga!
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(04.11.2021, 19:57)Papa schrieb: Laut Urteilsverkündung handelt es sich ja garnicht um eine Strafe, sondern um eine präventive Maßnahme.
Wenn es nämlich eine Strafe wäre, würde es anders aussehen wahrscheinlich.
Ein Schelm wer böses dabei denkt, warum diese Formulierung in den DFB Statuten genau so geschaffen wurde… Einfach das offensichtliche zurechtdefiniert. Und sie kommen damit durch.
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Die Begründung ist tatsächlich gaga.
Allerdings scheint es rechtens zu sein.
Die Verbandsautonomie ist verfassungsrechtlich safe.
Ein ordentliches Gericht greift da nur bei grundsätzlichen Fehlern ein.
Am Ende kann hier nur das BVG entscheiden bzw. eine Empfehlung aussprechen.
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(04.11.2021, 22:32)Papa schrieb: Die Verbandsautonomie ist verfassungsrechtlich safe.
Das ist prinzipiell ja meiner Meinung nach auch nicht das Problem. Der Verband kann ja gerne eine eigene Gerichtsbarkeit haben. Aber auch die sollte sich an gängige Erwartungen und Normen halten. Sonst wird es Willkür. Und *das* sollte für ein ordentliches Gericht ein Problem sein! Aber möglicherweise muß das in der Tat auf Verfassungsgerichtsebene geklärt werden.
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(04.11.2021, 23:01)psychotron schrieb: Das ist prinzipiell ja meiner Meinung nach auch nicht das Problem. Der Verband kann ja gerne eine eigene Gerichtsbarkeit haben. Aber auch die sollte sich an gängige Erwartungen und Normen halten. Sonst wird es Willkür. Und *das* sollte für ein ordentliches Gericht ein Problem sein! Aber möglicherweise muß das in der Tat auf Verfassungsgerichtsebene geklärt werden.
Wie gesagt, die Verbandsautonomie in Bezug auf die Gerichtsbarkeit ist Bestandteil der Verfassung der BRD.
Danach muss ein Gericht des Landes sich richten.
Klarer Fall für das BVG.
Allerdings ist ja auch schon diesbezüglich ein ähnliches Urteil vom obersten Europäischen Sportgerichtshof ergangen.