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15.03.2017, 16:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.03.2017, 16:54 von Flaschendeckel.)
Dann frag ich mich allerdings, wie man beim DFB Geisterspiele rechtfertigt.
Glauben die ernsthaft, dass wenn in der Kurve 50 Fackeln angehen und der Verein durch ein Geisterspiel verlorene Einnahmen von sagen wir mal 150k zu beklagen hat, ein Einzelner für 150.000€ Schaden verantwortlich gemacht werden kann? Wenn dann müsste der eine ermittelte Täter ja dann eine Teilstrafe von 3.000€ zahlen, wobei auch hier das Ganze auf wackligen Beinen steht. Denn bei der Tat ist dem Täter sicherlich nicht bewusst, dass der DFB den Verein zu einem Geisterspiel verurteilt, oder nur zu einer Geldstrafe in Höhe von meinetwegen 10.000€.
Der TFV zum Beispiel erteilt deutlich niedrigere Strafen als der DFB für ein ähnliches Ausmaß an "Schädigung" (nur am Beispiel Pyro).
Und: "Die vorgenannten Fälle setzen nach der Rechtsprechung des DFB-Sportgerichts nicht voraus, dass der Betroffene, ein größerer Kreis anderer Zuschauer oder die Öffentlichkeit die Äußerung oder das Verhalten wahrgenommen hat. Dies ist allenfalls bei Bemessung der Höhe der Strafe zu berücksichtigen."
Also kann ich dem DFB ne Mail schreiben, dass gestern im Gästeblock einer Juden Erfurt gerufen hat? Muss ja keiner gehört haben - Strafe gibts trotzdem.
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Dieser §9a verwendet ein als "Sippenhaft" bekanntes Prinzip. Man könnte auch alle Leute die "Schröder" heißen bestrafen, wenn ein "Schröder" was verbricht. Wäre genauso sinnvoll.
Eigentlich dient der § lediglich dazu, dass der DFB schnell jemanden am Kragen hat, dem er eine Strafe aufbrummen kann. Ob es der "Richtige" ist, spielt dabei keine Rolle. Das ist vielleicht praktisch, gerecht ist aber was anderes.
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(15.03.2017, 16:53)Flaschendeckel schrieb: Also kann ich dem DFB ne Mail schreiben, dass gestern im Gästeblock einer Juden Erfurt gerufen hat? Muss ja keiner gehört haben - Strafe gibts trotzdem.
Wenn du es belegen kannst: ja.
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(15.03.2017, 16:53)Flaschendeckel schrieb: Also kann ich dem DFB ne Mail schreiben, dass gestern im Gästeblock einer Juden Erfurt gerufen hat? Muss ja keiner gehört haben - Strafe gibts trotzdem.
Ne Mail kannst Du schreiben. Um Erfolg zu haben, solltest Du aber die passende Videodatei anhängen oder zumindest eine klar zuordenbare Audiodatei, damit diese Intension beim DFB auch Erfolg hat.
Denn genau so, sind in der Vergangenheit die Heinze (im Falle der Ziegner du Zigeuner Rufe oder auch juden Jena-Rufe) vorgegangen.
Es dürfte wohl klar sein, dass eine Behauptung, die man da aufstellt auch belegbar sein muss.
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Nuja...Das ist ja im Jahr 2017 alles kein Problem mehr. Nen Video genommen, bei dem zum Schlachtruf angesetzt wird und ne Audiodatei druntergelegt. Das ganze auf Youtube und fertig ist der Salat.
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Interessant, dass nach unserer kleinen Diskussion hier urplötzlich der Vereinsanwalt spricht
Da stellt sich mit nur die Frage, warum Vereinsanwalt Jens Oehler nicht auch § 9 Abs. 4 der Rechts- und Verfahrensordnung ordentlich beleuchtet hat, indem es nämlich wie folgt heißt:
§ 9
Diskriminierung und ähnliche Tatbestände
4. Eine Strafe aufgrund dieser Bestimmung kann gemildert werden oder von
einer Bestrafung kann abgesehen werden, wenn der Betroffene nachweist,
dass ihn für den betreffenden Vorfall kein oder nur ein geringes Verschulden
trifft oder sofern anderweitige wichtige Gründe dies rechtfertigen.
Eine Strafmilderung oder der Verzicht auf eine Bestrafung ist insbesondere
dann möglich, wenn Vorfälle provoziert worden sind, um gegenüber dem
Betroffenen eine Bestrafung gemäß dieser Bestimmung zu erwirken.
Um nichts anderes geht es hier nämlich in dem betreffenden Fall!
@Guerti, auch für dich nochmal zur Info, vielleicht checkst du es jetzt endlich.
Die ganze Geschichte ist doch von vorne bis hinten konstruiert worden. Selbst die Tatbeteiligten wurden vom DFB als solche anerkannt ( siehe Urteil FSV ).
Keiner hat jemanden identifiziert, irgendjemand hat nur irgendwo was gehört, und durch privat angezeigte zufällig gemachte Videoaufnahmen belegt;
Also bei aller Liebe, das stinkt sowas zum Himmel, das müsste sogar dem DFB komisch vorkommen.
Nur sollte man das als Verein auch zur Sprache bringen. Und das lese ich aus den Begründungen unseres Vereinsanwaltes nicht heraus!
Aber schluck ruhig weiter, passt scho`...
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...nur das "provoziert worden sei" woraufhin dann von einigen wenigen die Rufe kamen - nimmt uns der DFB sicherlich nicht mehr ab, weil es nicht das erste Mal war!!!
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Weißt Du denn genau, das die Rufe von unserer Seite kamen? Kannst Du das belegen?
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@MGN
Dem DFB müssen offenbar Videobeweise vorgelegen haben, die eindeutig belegen, zu welchem Verein der oder die Rufer zuzurechnen sind, sonst hätte das Gericht ja nicht urteilen können und vor allem der RWE hätte das Urteil nicht akzeptieren müssen.
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15.03.2017, 19:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.03.2017, 19:34 von ronry.)
@mgn - es gibt jemanden, der zwei Videos in Besitz hatte . Eines wurde auf einer Onlineplattform veröffentlicht ( dort sind hinter der West die "JudenJena"-Rufe zu hören aus Erfurter Richtung ), das zweite mit den Affenlauten hätte man nach seiner Begründung aus rechtlichen Gründen (seltsamerweise bezieht sich derjenige dabei auf den DFB ) nicht veröffentlichen können ( da er konkret nach Belegen für seine Behauptung von den Affenlauten gefragt wurde ).
Seltsam ist auch, das derjenige zum fraglichen Spiel NICHT im Stadion war, aber wenige Stunden später diese Videos hatte.
Wie diese Videos zuerst zu dieser Person und dann zur Polizei und zum DFB kamen - möchte ich jetzt nicht spekulieren.
Derjenige wusste offensichtlich auch vorher, das J***- Fans im FSV-Block sein werden.
So stellt sich das für mich dar nach mehreren konkreten Nachfragen.
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(15.03.2017, 18:11)MGN schrieb: @Guerti, auch für dich nochmal zur Info, vielleicht checkst du es jetzt endlich.
Was genau soll ich jetzt checken?
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16.03.2017, 12:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.03.2017, 12:06 von monaco.)
(15.03.2017, 17:49)Flaschendeckel schrieb: Nuja...Das ist ja im Jahr 2017 alles kein Problem mehr. Nen Video genommen, bei dem zum Schlachtruf angesetzt wird und ne Audiodatei druntergelegt. Das ganze auf Youtube und fertig ist der Salat.
Genau meine Meinung, woher will der DFB wissen ob das Video nicht gefälscht worden ist. Ich hatte schonmal geschrieben, das es komisch ist das es nur das eine Video gibt sonst sind doch gleich mehrere Videos im Umlauf. Siehe damals mit den Ziegner-Rufe, was uns dann das Geisterspiel einbrachte.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.03.2017, 12:10 von monaco.)
@ronry, also eine bewusste Provokation. "Eine einzige" Kamera drauf(evtl. Video noch bearbeitet). Angezinkt bei Presse und Funk.Und schon hat RWE die Strafe. So sieht es für mich aus, alles mit Kalkül.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.03.2017, 14:03 von ronry.)
@monaco - ich möchte mich da nicht aus dem Fenster lehnen mit einer eindeutigen Antwort. Das könnte ich nicht eindeutig belegen.
Jedoch gibt der Wortlaut privaten Schriftverkehrs mit konkreten Nachfragen (zb Belegbarkeit von Vorwürfen gegen RWE in einem medialen Bericht und Herkunft von Material etc) an bestimmte Personen durchaus den Eindruck her, das es so gewesen sein könnte......Provokation-Aufnahme-Zustellung an einen bestimmten Journalisten (der selbst nicht im Stadion war, aber als Einziger die Videos gehabt haben muss) - und plötzlich liegt das Ganze beim DFB....
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Alle regen sich über die privaten Schiedsgerichte bei CETA und TTIP auf. Die "Gesetzgebung" des DFB ist kaum was anderes. Im Gegenteil bei TTIP/Ceta und wie sie alle heißen, werden noch "unabhängige" Schiedsgerichte eingesetzt. Beim DFB urteilt der DFB selber und zwar über andere. Ein Fußballstaat im Staate.
Und alle nicken ab. Wie zu DDR Zeiten. Nur mit ner anderen Gesellschaftsordung.
Wenn wir abkacken sollten, bin ich voll dafür dem DFB eine richtige Klage zu nem anstehenden Präsidenz-Vorfall rein zu leiern. Dann könnten vielleicht andere Vereine vom Urteil eines staatlichen Gerichtes einen Nutzen ziehen. Auch wenn es uns dann nichts mehr nützt.
Wird zwar nicht so kommen, aber der Wunsch ist der Vater des Gedankens.
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