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Einer der Böller kam aus Block 3. Der Werfer wurde vom Ordnungsdienst abgeführt. Weiss jetzt aber nicht mehr welches Spiel es war. Das Kerlchen würde ich mal auf ca 15 Jahre schätzen.
Ob er eine Strafe vom Verein bekommen hat weiss ich nicht.
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1200 Euro Geldstrafe für RWE
Herzlichen Dank an die Spasten, die jetzt schon bei A-Juniorenspielen ihre geistige Beschränktheit demonstrieren müssen mit ihrem asozialen Verhalten.
Hoffentlich hat der Verein Eure Namen und hoffentlich nimmt man Euch in Regress.
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Mein Dank geht ebenfalls in die gleiche Richtung.
Auf am Boden liegende Ordner eintreten ist natürlich ganz große Kunst!
Erschreckend auch, wie bei Facebook die Vorfälle herunter geredet werden...
So was geht einfach nicht.
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(10.02.2014, 13:23)ronry schrieb: Hoffentlich hat der Verein Eure Namen und hoffentlich nimmt man Euch in Regress.
Glaub ich nicht. Wäre ja das erste Mal.
Außerdem hat der Ordner des FCC sich bestimmt selbst versehentlich auf die Brust getreten...............
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Bin mal gespannt, was da noch vom RB-Spiel auf uns zu kommt. Hoffentlich wurden die Täter erwischt. Auch wenn da offensichtlich niemand gefährdet wurde, sollte man die Kosten auf diese abwälzen.
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(10.02.2014, 17:43)stroh schrieb: Glaub ich nicht. Wäre ja das erste Mal.
Außerdem hat der Ordner des FCC sich bestimmt selbst versehentlich auf die Brust getreten...............
Ich habe - ist schon länger her - zu der Thematik im Stadion Rombach mal persönlich angesprochen. Wegen Regreß.
Ich kann das einerseits verstehen, wenn er sagte, das es häufig Monate dauert, bis der Verein bei entsprechenden Ermittlungen von der Polizei Namen bekommt bzw überhaupt ( Datenschutz etc) bekommen darf.
Wenn strafrechtlich alles einwandfrei belegt/ermittelt/verurteilt ist, erst dann kann er wohl zivilrechtlich vorgehen.
Und daran scheint es wohl häufig zu scheitern.
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11.02.2014, 18:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.02.2014, 18:28 von Aik.)
Ich weiß von Fällen, wo "Unruhestifter" durch den Ordnungsdienst festgehalten ,die Personalien aufgenommen und dem Verein übergeben wurden - das Ergebnis = 0...
Keine Ahnung ob der Verein da nicht will, nicht kann oder nicht darf - sogar in diesen recht eindeutigen Fällen passierte nix...
Was soll da der Aufwand/die Aufregung??
Zahl´mer halt...
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(11.02.2014, 18:27)Aik schrieb: Keine Ahnung ob der Verein da nicht will, nicht kann oder nicht darf - sogar in diesen recht eindeutigen Fällen passierte nix...
Andere Vereine machen genau das, rechtlich sollte es also möglich sein.
Zitat:Wie immer wird der S04 die Strafe nach bekanntem Verursacherprinzip auf die ermittelten Täter umlegen.
Quelle: Wiederholungstäter: S04 muss 50.000 Euro Strafe zahlen
Warum der RWE das dann nicht macht, ist wirklich unverständlich.
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Vielleicht weil die "Täter" hier im Osten sowieso kein Geld haben und sich der Verein nur hinten in der Liste deren Gläubiger einreihen würde.
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20.02.2014, 10:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.02.2014, 11:33 von Tobey.)
Zitat:Zoff um „S.cheiß DFB“-Plakat
RWE klagt vor Sportgericht
Von MICHAEL WINDISCH
Darf man den Verband mit „S.cheiß DFB“ im Stadion beleidigen? Diese Frage wird kommende Woche das Sportgericht in Frankfurt klären.
Darum geht´s: Beim Heimspiel von Rot-Weiß Erfurt gegen den MSV Duisburg (1:3/31. August 2013) hing im Steigerwaldstadion ein Spruchband mit der Aufschrift „S.cheiß DFB“.
Bundesliga-Schiedsrichter Peter Sippel (44) forderte Erfurts Sicherheitschef Andreas Nichelmann auf, das Plakat zu entfernen. Nichelmann erklärte damals: „Ich sagte ihm, dass wir es nicht abnehmen, da es für uns freie Meinungsäußerung ist. Er konnte auch keine rechtliche Grundlage nennen.“
Anschließend wurde Rot-Weiß zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt! Dagegen legte RWE Berufung ein, drängte auf ein mündliches Anhörungsverfahren vorm Sportgericht. Dieser Termin ist jetzt für den 27. Februar angesetzt.
Wie BILD erfuhr, sind die Chancen für einen Erfurter Erfolg äußerst gering, da dieses Spruchband als unsportliches Verhalten gewertet wird – so im Rahmen der DFB-Satzung geahndet werden kann.
Interessant: Schon in der vergangenen Saison ermittelte der DFB-Kontrollausschuss, stellte das Verfahren aber mit der Maßgabe ein, dass das Plakat nie wieder aufgehängt wird. Dann kam der 31. August 2013...
Quelle : BILD Thüringen 20.02.2014 und www.bild.de
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das sportgericht des DFB - mehr inzucht und mafia geht in deutschland nicht.
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Bei Mafia wären die Bundestagsplätze gut vertreten.Das war jetzt ironisch-oder auch nicht.
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Ich finde es gut, das Rolf Rombach diesmal nicht vor dem DFB einknickt. Freie Meinungsäußerung muß erlaubt sein. Und mehr war das Plakat auch nicht. Leider wird sich zum Schluß jedoch die Fußballmafia durchsetzen.
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so was sollte mal ein normales Gericht verhandeln,dann kommen bestimmt andere Urteile raus als die vom DFB
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Sportgericht verhandelt Fall Rot-Weiß Erfurt
Mündliche Verhandlung im Fall Rot-Weiß Erfurt: das DFB-SportgerichtDas Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am kommenden Donnerstag ab 14 Uhr im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich die Sportstrafsache gegen den Drittligisten FC Rot-Weiß Erfurt. Geleitet wird die Verhandlung von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.
Erfurt war am 19. September 2013 vom DFB-Sportgericht im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in vier Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt worden. Gegen das Urteil des Einzelrichters hatte der Verein fristgerecht Einspruch eingelegt.
Während der Erfurter Drittliga-Spiele bei den Stuttgarter Kickers am 20. Juli 2013, bei RB Leipzig am 24. August 2013 und gegen den MSV Duisburg am 31. August 2013 waren im Erfurter Zuschauerblock jeweils Banner mit verunglimpfendem Inhalt gezeigt worden. Darüber hinaus waren in der 53. Minute des Spiels in Leipzig mehrere Gegenstände wie leere Bierbecher in Richtung Spielfeld geflogen, geworfen aus dem Erfurter Zuschauerbereich, wo in der Nachspielzeit auch noch ein Böller gezündet wurde.
http://www.dfb.de/news/de/d-dfb-sportger...55629.html