Aussagen zur Amtspflichtverletzung Amerells rechtmäßig
Die Aussage, dass Manfred Amerell über Jahre hinweg seine Amtspflichten verletzt hat, ist rechtmäßig. Zu diesem Urteil kam heute das Landgericht Augsburg. Das ehemalige Mitglied des Schiedsrichterausschusses scheiterte mit seinem Versuch, durch eine Einstweilige Verfügung gegen DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger zu unterbinden, dass ihm weiterhin öffentlich eine Amtspflichtverletzung im Schiedsrichterwesen nachgesagt werden darf.
Dem Landgericht Augsburg lagen in dem Verfahren Unterlagen vor, aus denen sich die Amtspflichtverletzung ableiten lässt. Dazu zählten unter anderem Auszüge aus einer staatsanwaltschaftlichen Vernehmung Amerells, in deren Verlauf er eingeräumt hatte, ein Fehlverhalten eines Schiedsrichters nicht gemeldet zu haben.
Die Richter begründeten ihr Urteil letztlich auch damit, dass Amerell selbst bekundet hatte, die zwingend notwendige Distanz im Verhältnis zu Schiedsrichter Michael Kempter verloren und damit in seiner Funktion im Schiedsrichterwesen versagt zu haben. Amerell trägt als Antragsteller die Kosten des Verfahrens.
dfb.de
Die Aussage, dass Manfred Amerell über Jahre hinweg seine Amtspflichten verletzt hat, ist rechtmäßig. Zu diesem Urteil kam heute das Landgericht Augsburg. Das ehemalige Mitglied des Schiedsrichterausschusses scheiterte mit seinem Versuch, durch eine Einstweilige Verfügung gegen DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger zu unterbinden, dass ihm weiterhin öffentlich eine Amtspflichtverletzung im Schiedsrichterwesen nachgesagt werden darf.
Dem Landgericht Augsburg lagen in dem Verfahren Unterlagen vor, aus denen sich die Amtspflichtverletzung ableiten lässt. Dazu zählten unter anderem Auszüge aus einer staatsanwaltschaftlichen Vernehmung Amerells, in deren Verlauf er eingeräumt hatte, ein Fehlverhalten eines Schiedsrichters nicht gemeldet zu haben.
Die Richter begründeten ihr Urteil letztlich auch damit, dass Amerell selbst bekundet hatte, die zwingend notwendige Distanz im Verhältnis zu Schiedsrichter Michael Kempter verloren und damit in seiner Funktion im Schiedsrichterwesen versagt zu haben. Amerell trägt als Antragsteller die Kosten des Verfahrens.
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