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@MGN
Den Antrag kenne ich. Hier gibt es einige Differenzen in der Fangemeinde, die bereits mündlich besprochen worden sind. Wir haben uns dafür ausgesprochen, dass jeder seinen Antrag stellen kann und die MV beschließt, was die Mitglieder wollen. Wenn der Antrag zum alten Logo beschlossen wird so wird unser Antrag hinfällig, da er in diesem Punkt einen konträren Standpunkt beinhaltet. Ich habe den Verein gebeten, den Antrag zum alten Logo vorher abstimmen zu lassen, damit in der Frage Klarheit herrscht.
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Wäre nett, wenn endlich mal wieso, weshalb, warum für die willkürlich empfundene Änderung vom Wappen offen gelegt werden.
Viele, darunter ich, wollten das sowieso doch schon immer mal wissen
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@NF
Ich denke mal, dass Du das Posting des users @hille, welches meinem Posting vorausgegangen ist, AUCH gelesen hast. Wenn JA, dann verstehst Du vielleicht auch die Art und Weise meiner Replik, denn wie Du weißt -wie es in den Wald schallt, so kommt es auch wieder raus.
Das mit dem Respekt nehme ich dann gerne auch für meine Person in anspruch . Nix für ungut.
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Ist es eigentlich möglich zur Versammlung einen Gast mitzubringen? Oder anders gefragt: Dürfen Nicht-Mitglieder an der Versammlung teilnehmen?
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Ja. Jetzt schreib ich noch was um die 10 Zeichen vollzubekommen.
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(01.12.2015, 17:25)Hecke schrieb: Ist es eigentlich möglich zur Versammlung einen Gast mitzubringen? Oder anders gefragt: Dürfen Nicht-Mitglieder an der Versammlung teilnehmen?
Sie dürfen aber nicht abstimmen.
Man sollte aber grundsätzlich mal überlegen, ob das mit den Gästen (Ausnahme: Presse -langjährige Mitglieder wissen, dass es hier aber schon mal eine Kuriosität gab
) sinnvoll ist, denn schließlich soll ja eine Mitgliedschaft auch was exklusives sein.
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(01.12.2015, 17:33)Flaschendeckel schrieb: Ja. Jetzt schreib ich noch was um die 10 Zeichen vollzubekommen.
Dürfen die Gäste sich auch zu Wort melden oder "nur" schweigend zuhören??
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Gute Frage. Weiß nur, dass man als Gast anwesend sein kann. Wortmeldungen waren die letzten Jahre ja eh kaum vorhanden.
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Zur Frage von Gästen steht überhaupt nichts in der Vereinssatzung im Punkt "Mitgliederversammlung".
Weder eine Zulassung noch eine Ablehnung von Gästen. Rederecht für einen Gast in der Diskussion bei einer MV wäre mir jetzt aber komplett neu @aik....habe ich eigentlich noch nirgenwo gehört.
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Gäste dürfen nur zur MV mitgebracht werden, wenn diese vorher beim Verein angemeldet wurden und dieser sie zulässt. Der Verein hat ja das Hausrecht und kann bestimmen, wer dabei sein darf oder nicht. Das gilt natürlich nicht für die Mitglieder.
Es ist also nicht einfach so möglich spontan Gäste mitzubringen.
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hab heute angerufen
ich darf keinen Gast mit bringen
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Mal ne ganz andere Frage, ich bin mit dem Vereinsrecht nicht ausreichend vertraut.
Könne solche grundsätzliche Dinge wie neues Logo usw. nur mit den an dem Tag anwesenden Mitgliedern verbindlich beschlossen werden oder ist da ne gewisse Mitgliederanzahl notwendig, sagen wir mal 50% müssen da sein, damit der Beschluss überhaupt wirksam wird?
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(02.12.2015, 18:15)wolfgang0056 schrieb: hab heute angerufen
ich darf keinen Gast mit bringen
Ganz ehrlich, hätte mich auch gewundert...
Früher ging es auch nicht so ohne weiteres...
Bis auf die eine Veranstaltung mitten in der Stadt - war, glaub ich, unter Leiti...
Weiß jetzt aber gar nicht, ob das ne MV war; ist ja auch schon ne Weile her...
Das ist jetzt nicht als "Nölerei" zu verstehen; ich war nur verwundert, dass man doch Gäste mitbringen könne...
Zumindest nicht im Versammlungsbereich; von "hinten" kann man bestimmt mithören; das ist ja recht großflächig dort...
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(02.12.2015, 18:57)Eddi schrieb: Mal ne ganz andere Frage, ich bin mit dem Vereinsrecht nicht ausreichend vertraut.
Könne solche grundsätzliche Dinge wie neues Logo usw. nur mit den an dem Tag anwesenden Mitgliedern verbindlich beschlossen werden oder ist da ne gewisse Mitgliederanzahl notwendig, sagen wir mal 50% müssen da sein, damit der Beschluss überhaupt wirksam wird?
In der Satzung heisst es im Artikel 12 :
" Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlußfähig."
Auszug aus Punkt 1
"Die Mitgliederversmmlung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern die Satzung keine andere Mehrheit vorschreibt."
Auszug aus Punkt 3
"Satzungsänderungen und Änderungen des Vereinszweckes können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden."
Auszug aus Punkt 4
Bezogen auf Deine Frage - müsste die MV beschließen können.