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Das ist eine klare Satzungsänderung, weil es ja in der Satzung so festgeschrieben ist (Art. 15 Abs. 1 a).
Die zwei Wochen ergeben sich wohl aus den allgemeinen Rechtsvorschriften. Da wir aktuell Listenwahl haben, ist es sehr realistisch, dass sich Personen nicht für den AR gemeldet haben, weil sie keine Liste haben oder angehören wollen. Diesen Personen muss man mindestens 2 Wochen einräumen, um sich als Kandidat für den AR anzumelden. Aus diesem Grund kann die Satzungsänderung nicht sofort greifen.
Antrage zur MV können noch bis Samstag 06.01.208, 23.59 eingereicht werden und sind in diesem Moment auch von mir an die GS zu Händen Ehrenrat und Präsidium gegangen.
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Betrifft das auch Deinen bereits erwähnten Antrag Änderung von Listenwahl auf Personenwahl AR ?
Gerade den, da Änderung im Vorsitz des Ehrenrats.
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Zu spät für die AR Wahl an 20.01.
Anträge müssen bis heute nach eingehen für die MV am 20.01.2018, das wurde mir gestern auch noch einmal vom Ehrenrat bestätigt. 14 Tage vorher und da mein Antrag bereits am 07.12.2017 einging, waren das meines Wissens nach 6 Wochen und 3 Tage vor der Wahl, somit absolut im Zeitfenster.
Ob der Antrag Erfolg hat bezweifel ich ja, von Beginn an, aber es muss sich was ändern und das geht nur wenn man was ändern will und da gehören Anträge dazu.
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06.01.2018, 13:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.01.2018, 13:14 von Papa.)
Dein Antrag auf Satzungsänderung bezüglich der AR Wahl würde zur Abstimmung kommen aber im Falle , dass für die Satzungsänderung gestimmt wird, würde diese erst zur nächsten MV greifen.
Wenn Du den Antrag zur Satzungsänderung bereits am 7.12. gestellt hast, solltest Du mal bei Dr. Kästner anfragen, warum dieser Antrag nicht auf der Tagesordnung steht, die mit der Einladung verschickt worden ist.
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06.01.2018, 14:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.01.2018, 14:09 von Papa.)
Einladung kam per Mail kurz vor Weihnachten.
Also satzungsgemäß etwa 4 Wochen vor der MV. Muss also um den 20.12. gewesen sein.
Dein Antrag hätte zwingend auf der Tagesordnung stehen müssen.
Aber das nur am Rande.
Der Antrag ist sicher ok. Besser ist der Einsatz einer Satzungskommision, die eine neue Satzung erarbeiten wird und in diesem Zuge dann auch diesen Punkt berücksichtigt.
Da der AR-Chef den ER-Chef denunziert und abgesägt hat, denke ich, das dies der Grund des Nichterscheinens auf der Tagesordnung ist. Jedoch ist ja für Anträge noch heute Zeit und die Tagesordnung wird geändert.
Sind wir mal gespannt, was die kommenden tage passiert.
Eine Tagesordnung kann doch angepasst werden.
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Ich würde die TO einfach noch mal ergänzt an alle Mitglieder senden/veröffentlichen.
Wäre die einfachste und gangbare Methode.
So habe ich es auch in Erinnerung.
Warten wir mal die kommenden 3-4 Tage ab.
Ab 11. glaube ich soll was kommen vom ER.
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Ich möchte hier gerne auch auf unsere Satzung Art. 9 (Mitgliederversammlung) Pkt. 5 verweisen:
„Anträge von Mitgliedern müssen mindestens sieben Tage vor der Versammlung dem Präsidium schriftlich mitgeteilt werden. Sie sind in die Tagesordnung durch einfachen Versammlungsbeschluss aufzunehmen.
Anträge, die in der Versammlung gestellt werden, können in der Versammlung sachlich nur behandelt werden, wenn die Behandlung durch mindestens 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder befürwortet wird.“
D.h., bis 7 Tage vor der MV müssen Anträge dem Präsidium angezeigt werden und auch noch in der MV können noch Anträge gestellt werden, dann jedoch nur wenn > 2/3 der Mitglieder dazu zu stimmen.
Richtig, aber Anträge zur Wahl des AR müssen 14 Tage vorher beim Ehrenrat liegen
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Ja, ich bin jetzt von Anträgen zu Satzungsänderungen etc. ausgegangen