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Mitgliederversammlung 2017 / Neuwahl AR
Interessante Argumentation. Gab es bei den vorangegangenen MV keine Kontrollen über die "echten" und die "unechten" Mitglieder? Das ist noch ein Armutszeugnis mehr, was die ehemals handelnden Personen des gesamten RWE betrifft.

Da reicht das Kopfschütteln nicht mehr aus. Auch der abgewandelte Spruch von H. Heine, "Denk ich an RWE in der Nacht, bin ich um den Schlaf(Glauben) gebracht.", reicht nicht aus.
Was ist das nur für ein schlampig geführter "Laden"?   Fragezeichen Weissnicht Brechen

Eine Entlastung für die Herren kann es einfach nicht geben! Auch nicht für die, die sich schon vom Acker gemacht haben. 

Wie ist das, mit der Entlastung eigentlich bei einer Insolvenz? Eine ernsthaft gestellte Frage.


Quo vadis RWE
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dies hat doch die letzten Jahre niemanden gestört ob einige Mietglieder möglicherweise nicht wahlberechtigt sind.... warum auf einmal jetzt? Hat man so große Angst vor der "Opposition"?

Warum trägt man nicht das vor was man - Stand bis heute - weiß?  
Ende Januar 2018 könnten dann alle wichtigsten Infos und neuen Kenntnisse bzw. das weitere Vorgehen den Mitgliedern bei einer AOV erläutert! Sollte man bis dahin feststellen,  das die Wahl/Abstimmungen ungültig sein sollten, müsste dann halt neugewählt werden....

ABER ob man sich dies ganze mit der Verschiebung wirklich richtig durchdacht hat??? (auch aus rechtlicher Sicht)
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Das fällt denen also jetzt ein...2 Tage vor der Angst?! Man muss sich einfach nur schämen...glaube nicht, dass man das so stehen lassen sollte.
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Das heißt unterm Strich doch, das man weil man angeblich Angst hat das später geklagt wird die MV absagt. Was nicht satzungkonform ist und man nun deshalb klagen kann. Wissen die alle eigentlich was die da machen?
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Auf was willste dann bitte klagen? Das die MV stattfindet? Mit Urteil in 2 Jahren oder so....
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Sollte man nach dieser Farce nicht JETZT eine außerordentliche MV einfordern und schnellstmöglich die dafür erforderlichen Stimmen einholen?
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selbst hier in BaWü ist der RWE das absolute Gespött.....wird Zeit das der Laden dicht gemacht wird.....
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(29.11.2017, 13:52)Daniel schrieb: Das heißt unterm Strich doch, das man weil man angeblich Angst hat das später geklagt wird die MV absagt. Was nicht satzungkonform ist und man nun deshalb klagen kann. Wissen die alle eigentlich was die da machen?

Ja , die wissen was sie machen.

Bei der AR-Sitzung gestern wurde wegen dieser Absage 3 Stunden lang mit Juristen dass gesamte Für und Wider abgewogen und alle rechtlichen Konsequenzen aus eventuellen Satzungsverstößen.

Du hast die Wahl zwischen Pest und Cholera :

Entweder führst Du die MV satzungsgemäß durch - für den Fall ist durchgesickert, das Personen (ein gewisser Herr Hildebrandt zb wurde da ins Gespröch gebracht , der persönliche Anwalt des Herrn Rombach - wo hab ich den Namen gleich schonmal gelesen) die Gültigkeit der Wahl anfechten wollen - vermutlich ?? wohl, wenn es nicht so läuft wie gewünscht????

Oder Du setzt Dich als aktuelle Vereinsführung ( in dem Fall der AR als Verantwortlicher ) diesem Risiko langwieriger Prozesse im Nachgang an die MV NICHT aus und riskierst den Satzungsverstoß und sagst ab und verschiebst....

Was macht man nun richtig oder falsch???

Dem Vernehmen nach soll es ein Mehrheitsbeschluß des AR sein.....

@beobachter - man hat schon in den letzten Jahren eine Einlasskontrolle gemacht.
Aber auf gültige Mitgliedschaft wohl eher nicht oder nur stichprobenartig???


@M.J. - ich denke, wir warten erstmal den Freitag ab.....

Und die Fanvertretungen werden dem Treiben definitiv nicht tatenlos zusehen....
Ich gehe mal davon aus, das der Fanrat sich in den nächsten 2 Tagen öffentlich dazu äußern wird - zu den Fans und auch gegenüber den Verantwortlichen......
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Nach der Verschiebung auf - vermutlich - Januar wäre doch jetzt wieder eine Tür offen, einen Antrag auf Satzungsänderung einzureichen, oder?
Ich denke da so an die Listenwahl für den AR. Könnte man ja zur Personenwahl machen, wenn sich genügend Mitglieder dafür entscheiden.
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Stimmberechtigtes Mitglied ist, wer seinen Beitrag bezahlt hat. Kann dieser Punkt denn zur Zeit überprüft werden, sprich haben FN & KH jetzt Einsicht / Zugriff auf das Vereinskonto und alle Umsätze darauf?

Angesichts der Vorschriften unserer Satzung wäre es aber wohl besser gewesen, die MV am Fr. durchzuführen & die Mitglieder die Vertagung beschließen zu lassen.
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@zipfelmütze - unbestätigte Äußerungen sagen, das Rombach genau gestern das gesamte Guthaben auf dem Treuhandkonto, das das Vereinskonto war , auf das jetzige Vereinskonto überwiesen habe.

Nicht bestätigt ist, ob dabei auch soweit Einsicht war, das zugeflossene Gelder auf das Treuhandkonto unter Rombach mit den Mitgliedsdaten abgestimmt wurden und jemand zweifelsfrei Mitglied sowie stimmberechtigt ist.
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(29.11.2017, 14:10)zipfelmütze schrieb: die Mitglieder die Vertagung beschließen zu lassen.

es geht doch darum, dass es nicht sicher geklärt ist, wer überhaupt stimmberechtigt ist. also kann man meiner meinung auch diese abstimmung nicht machen.

@ronry, manchmal hats bei euch echt an den einfachsten sachen gefehlt, was kein vorwurf an dich ist. bei uns liegen bei der MV listen aus, da stehen alle namen der mitglieder drauf und, ob stimmberechtig (sperrfrist) zahlungsrückstände etc. wenn man zahlungsrückstände hat, kann man die vor ort in bar begleichen und man bekommt bändchen (ähnlich im AI- urlaub) ums handgelenk. die nicht stimmberechtigten bekommen auch ein bändchen, aber in einer anderen farbe. und erst dann darf man zur versammlung rein.
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Es ist wirklich langsam lächerlich, der Herr Kästner macht das doch nicht das erste Jahr. 2 Tage vorher fällt Ihn ein das man noch die Mitgliedsbeiträge durch zählen muss und das Alter zu kontrollieren. Es ist immer einfach alles auf Herrn Rombach zu schieben. Er hat gesagt dass er nicht mehr antritt, aber weiter Sponsor bleibt. Und dafür mein Dank.
Viele hätten nach so einen Theater hin geschmissen.
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(29.11.2017, 14:10)zipfelmütze schrieb: Angesichts der Vorschriften unserer Satzung wäre es aber wohl besser gewesen, die MV am Fr. durchzuführen & die Mitglieder die Vertagung beschließen zu lassen.

Wie @FP schon erwähnte, ist das satzungsgemäß - jedoch mit demselben Dilemma behaftet, ob alle stimmberechtigt sind....und das anfechtbar wäre.....

Das ist wie der Kreis mit der Katze und dem *****....

@fp - ich muss lange nachdenken und komme auf 2011, wo mir tatsächlich erinnerlich ist, das am Eingang bei uns zur MV solche Dinge kontrolliert wurden anhand von Mitgliederlisten....
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Auf Grund Deiner Ausführungen halte ich den Satzungsverstoß „Verschiebung über den 15.12. hinaus“ für weniger gravierend als mögliche Anfechtungen von Beschlüssen der MV, die den Neuanfang im Verein torpedieren und bis zum Ende der Rechtsstreitigkeiten auf lange Zeit lähmen würden.
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