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Ich denke mal, andersherum wird ein Schuh draus. Bornemann wurde ja offiziell gekündigt, weil wir uns keinen Sportdirektor mehr leisten können und weil Brdaric das als Doppelfunktion übernehmen sollte.
Zum Zeitpunkt des Urteils hatte sich mindestens am Thema "nicht leisten können" nichts geändert. Wenn man jetzt keine Doppelfunktion mehr hat, also personellen Bedarf, und dann jemanden als Sportdirektor installiert, ist das ggf. schon eine andere Situation.
Ich bin nur immer wieder erstaunlich, wie ruhig es bei der Arbeit von Reinhardt bleibt, keiner regt sich darüber auf. Ich denke, die Trennung lief einvernehmlich? Wie viele Personalentscheidungen haben wir in insolvenz teuer bezahlt?
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Einvernehmlich heißt aus meiner Sicht nicht, dass Reinhardt Bornemann sinngemäß mit den Worten kündigt: Ich kündige Ihnen ordentlich(oder betriebsbedingt) . Wir müssen sparen. Und Bornemann sagt dann sinngemäß: Wenn das so ist, bin ich damit einverstanden.
Bornemann hat einen befristeten Arbeitsvertrag, der nur unter bestimmten Bedingungen kündbar ist. Jeder würde hier seine Ansprüche bzw. Interessen schützen wollen. Genauso wie auf der anderen Seite Reinhardt, der der die Interessen von RWE wahren möchte. Offenbar hat er ja auch nachvollziehbare Gründe, die auf geltendem Insolvenzrecht beruhen. Es wird richterliche geklärt werden , wessen Rechte stärkeres Gewicht haben. Dieses Sandkastendenken - der hat Recht und der andere hat Unrecht- ist völlig fehl am Platze.
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(03.01.2020, 00:03)Guerti schrieb: ...Ich bin nur immer wieder erstaunlich, wie ruhig es bei der Arbeit von Reinhardt bleibt, keiner regt sich darüber auf. Ich denke, die Trennung lief einvernehmlich? Wie viele Personalentscheidungen haben wir in insolvenz teuer bezahlt?
Die Personalentscheidung "Bornemann" jedenfalls (noch) nicht - da hat das Gericht Reinhardt bisher recht gegeben...
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Zumindest die anwaltliche Vertretung hat schon mal Geld gekostet.
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Meinste nicht, er macht das selber bzw. seine Kanzlei?
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Selbst wenn es seine Kanzlei macht, kostet das ja ihn Arbeitszeit und Ressourcen. Bei der Insolvenz lässt er sich das bezahlen, warum sollte er dann die Kosten, die für die Vertretung des Vereins vor Gericht entstehen, selbst tragen?
Kann sein, ich halte es aber für unwahrscheinlich.
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(03.01.2020, 13:50)Aik schrieb: Meinste nicht, er macht das selber bzw. seine Kanzlei?
Kann ich mir nicht vorstellen aus Gründen von Interessenkonflikten.
Das dürfte eine andere Kanzlei gemacht haben als anwaltliche Vertretung des Mandanten Kanzlei Reinhardt ( die in der Konstellation ja die Gegenpartei ist aus der Situation als Insoverwalter).
Würde ich jedenfalls so sehen.
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Korrektur meines Beitrages.
Mir wurde gesagt, das in Arbeitsrechtssachen wohl doch ein eigener Anwalt der Kanzlei Reinhardt das macht.